Service

#1 Anwaltsausweis

Rechtsanwälte, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München sind, erhalten auf Antrag einen Anwaltsausweis. Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig und weist den Inhaber als (europäischen) Rechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang zu Strafjustizzentren sowie Justizvollzugsanstalten. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahre gültig. Hier geht es zur Bestellung. 


#2 Geldwäsche

Die Erstreckung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes auch auf Rechtsanwälte und die dadurch statuierte Durchbrechung der Verschwiegenheitsverpflichtung sowie das Risiko einer strafbaren Geldwäsche durch Entgegennahme von Anwaltshonorar aus bemakelten Geldern hat zu einer erheblichen Verunsicherung der Rechtsanwaltschaft geführt. Geldwäschebeauftragter der Bundesrechtsanwaltskammer ist Rechtsanwalt Frank Johnigk, Geschäftsführer (E-Mail: johnigk@brak.de). Weitere Infos und Downloads finden Sie hier.


#3 Jour Dienste

Gebührenrecht

Aufgrund der zunehmenden Anfragen aus dem Bereich des Gebührenrechts hat die Rechtsanwaltskammer München eine zusätzliche Telefon-Hotline eingerichtet. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, jeden Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr Beratung bei gebührenrechtlichen Problemen in Anspruch zu nehmen. Die Telefonnummer hierfür lautet (089) 53 29 44-55. Der Telefondienst wird von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer bedient.

 

Berufsrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München bietet jeweils Mittwoch Nachmittag eine telefonische Beratung zu berufsrechtlichen Fragen an. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, jeden Mittwoch von 14 Uhr bis 16.30 Uhr Beratung in Anspruch zu nehmen. Bitte halten Sie hierzu Ihre Mitgliedsnummer bereit. Die Telefonnummer hierfür lautet: (089) 53 29 44-55. Die telefonische Beratung wird abwechselnd von den Mitgliedern des Vorstandes durchgeführt.


#4 Unterstützungsfonds

Die Rechtsanwaltskammer München unterhält gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO einen Unterstützungsfonds. Mit dem Unterstützungsfonds soll älteren Kolleginnen und Kollegen, die unverschuldet bzw. durch Krankheit in wirtschaftliche Not geraten sind, sowie deren Angehörigen geholfen werden. Die Betroffenen können in eine langfristige finanzielle Betreuung aufgenommen werden. In manchen Fällen kann auch eine einmalige Unterstützung helfen. Den Bedürftigen wird mit kleineren und – wo es notwendig ist – mit größeren Beträgen geholfen. Der Unterstützungsfonds erhält seine Gelder durch Spenden, durch Geldbußen der Anwaltsgerichtsbarkeit und zum Teil auch von Geldauflagen der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit. Die Summe der eingehenden Gelder durch den Weihnachtsspendenaufruf lässt eine große Solidarität der Anwaltschaft erkennen. Ansprechpartner für den Unterstützungsfonds ist Geschäftsführerin Brigitte Doppler, Telefon (089) 53 29 44-0. Jeder Antrag auf den Unterstützungsfonds wird absolut vertraulich behandelt. Die Richtlinien des Unterstützungsfonds finden Sie hier.


#5 Vertrauensanwalt

In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen können sich durch den vom Kammervorstand bestellten Vertrauensanwalt beraten lassen. Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht auch gegenüber dem Kammervorstand. Die Beratung erfolgt kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf die Beratung besteht nicht. Die Beratungsleistungen des Vertrauensanwalts sind auf maximal fünf Stunden beschränkt. Weitere Informationen finden Sie hier

 

 

Vertrauensanwalt der RAK München ist:

 

Rechtsanwalt Roland P. Weber

Maximilianstraße 2, 80539 München

Telefon: (089) 99 54 81 52

Telefax: (089) 96 06 12 60

E-Mail: recht(at)kanzleiweber.com


#6 Vertrauensschadensfonds

Im Rahmen der Kammerversammlung 1996 wurde seitens der Rechtsanwaltskammer München der Beschluss gefasst, einen sog. Vertrauensschadensfonds einzurichten. Hintergrund war, dass der Rechtsanwaltskammer München einige gravierende Fälle zur Kenntnis gebracht worden waren, in denen Mandanten von ihren eigenen Rechtsanwälten durch Unterschlagung oder Veruntreuung von Fremdgeldern geschädigt wurden. Seit 1996 wird daher im Haushalt der Rechtsanwaltskammer München ein Sonderfonds gebildet, der dem Ausgleich von Schäden dient, die ein Kammermitglied bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einem Dritten, insbesondere seinem Mandanten, zufügt. Der Fonds speist sich aus Geldbußen, die der Rechtsanwaltskammer München aufgrund Verurteilungen des Anwaltsgerichts München zufließen. Die Rechtsanwaltskammer München war eine der ersten regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet, die sich dazu entschieden haben, Geschädigten ihres Berufsstandes unterstützend zur Seite zu stehen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


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