Begabtenförderung für die berufsbegleitende Weiterbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten

Für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, die in diesem Beruf eine besondere Begabung mitbringen und sehr gute Noten bei der Abschlussprüfung vorweisen können, ist die Begabtenförderung berufliche Bildung eine große Chance.

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) stellt Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für besonders begabte Rechtsanwaltsfachangestellte zur Verfügung, die diese Begabung durch sehr gute Noten in der Abschlussprüfung belegen.

Förderfähig sind anspruchsvolle, berufsbegleitende Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse für Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. die Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in und Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, darunter Fremdsprachen, Softwarekurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei Aufnahme in das Programm nicht älter als 24 Jahre alt sein und müssen ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser bestanden haben.

Die Förderdauer des Stipendiums beträgt maximal drei Jahre. Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400,00 € beantragt werden, bei einem Eigenanteil von 10 %.

Zuständige Stelle ist die Rechtsanwaltskammer München für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die in unserem Kammerbezirk ihre Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt haben. Die Rechtsanwaltskammer gibt Informationen, prüft die Aufnahmeanträge und betreut die Stipendiaten während der Förderdauer. Sie entscheidet im Einzelfall, welche Bildungsmaßnahmen gefördert werden können. Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie hier. Formulare zum Antrag auf Aufnahme können Sie unter ausbildung@rak-m.de anfordern.

Die Maßnahmen können in der Regel nur dann gefördert werden, wenn sie bereits vor ihrem Beginn genehmigt wurden. Eine laufende Weiterbildung kann meist nicht mehr nachträglich im Förderprogramm aufgenommen werden. Die aktuelle Bewerbungsfrist für das Stipendium läuft bis 15.01.2019.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Stipendiatin oder Stipendiat in das Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

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