Große BRAO-Reform – Fragen zur Versicherung
Der Gesetzgeber hat umfassend die BRAO reformiert. Ab dem 01.08.2022 gibt es insbesondere eine neue Versicherungspflicht für Anwaltsgesellschaften.
Zum ArtikelEditorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 01.08.2022 tritt auch die Versicherungspflicht der Berufsausübungsgesellschaften in Kraft. Dies bedeutet eine der erheblichen Veränderungen des geltenden Rechts, die die „große BRAO-Reform“ mit sich gebracht hat. Die „Berufsausübungsgesellschaften“ sind der Überbegriff für jeden Zusammenschluss einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts untereinander oder mit einem anderen sozietätsfähigen freien Beruf. Weiterlesen