Meldungen aus Justiz und Anwaltschaft

STAR-Umfrage 2022 des Instituts für Freie Berufe

Bei der STAR-Umfrage 2022 des IFB Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e. V. liegt der Fokus in diesem Jahr auf dem Einsatz der nicht-juristischen Berufe, kurz: Wie setzen Sie Ihre Fachkräfte ein?
Die Befragung wird von der Rechtsanwaltskammer München unterstützt, nimmt ungefähr 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch, erfolgt anonym, und die Teilnahme ist bis 31.07.2022 möglich.
Für Rückfragen steht die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, gerne zur Verfügung.

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Umfrage zu Videokonferenztools bei Gerichtsverhandlungen

Diese Befragung widmet sich Ihren Erfahrungen mit Videokonferenztools bei Gerichtsterminen, deren Benutzbarkeit und ihrem Nutzen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage einer Bachelorarbeit im Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Westküste in Heide.

Die Daten werden anonym erhoben und ausgewertet. Es sind daher keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich. 

Bei Fragen zur Umfrage schreiben Sie gern an wpstudien@fh-westkueste.de.  
 
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Umfrage zur Attraktivität von Schiedsgerichten

Die Hochschule Hof bittet um Unterstützung für ein Forschungsprojekt zur Attraktivität von Schiedsgerichten. Mit einer Umfrage soll geklärt werden, wie effizient Schiedsgerichte in der Praxis sind. Es geht vor allem um die Frage, ob und wann zur Streitbeilegung bevorzugt ein staatliches Gericht oder ein privates Schiedsgericht gewählt wird. Interessant für das Forschungsprojekt sind nur zivilrechtliche Schiedsverfahren zwischen privaten Parteien „auf Augenhöhe“. Aus Gründen der Vereinfachung werden alternative Formen der Streitbeilegung ausgeblendet. Auf Wunsch können die Ergebnisse nach der Auswertung per E-Mail zugesandt werden und gerne für die eigene internationale Mandatsbearbeitung genutzt werden. Die Umfrage dauert ca. zehn Minuten.

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Sitzung der 7. Satzungsversammlung: Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Anderkontos

Am 29./30.04.2022 kam die Satzungsversammlung zu ihrer dritten Sitzung der 7. Legislaturperiode in Berlin zusammen. Bei der Sitzung wurde klargestellt, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nicht grundsätzlich verpflichtend ein Anderkonto einrichten muss. Außerdem wurde beschlossen, die BORA und FAO zu modernisieren, und die Nachweispflicht von Kenntnissen im Berufsrecht konkretisiert.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen vom Bundesministerium der Justiz erst noch geprüft werden. Werden sie nicht beanstandet, treten die Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Website der BRAK folgt.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Die Regelung in § 4 I BORA führte zu Unklarheiten darüber, ob ein Anderkonto „auf Vorrat“ zu führen ist. Die Satzungsversammlung stellte klar, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nicht grundsätzlich verpflichtet ist, ein Anderkonto einzurichten. Der Antrag auf Streichung von § 4 I BORA wurde einstimmig angenommen. 
  • Nach kontroverser Diskussion wurde die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte erneut abgelehnt. 
  • Ein neuer § 5a BORA wurde mit klarer Mehrheit angenommen. Die Neuregelung konkretisiert die Nachweispflicht von Kenntnissen im Berufsrecht, die ab 01.08.2022 mit Inkrafttreten der BRAO-Reform gilt.
  • Die Satzungsversammlug schuf einen neuen Ausschuss mit der Aufgabe, die BORA und FAO zu modernisieren. Seine Hauptaufgabe ist es, die Regelungen geschlechtergerecht zu formulieren und die redaktionellen Änderungen einzuarbeiten.  

EU-Justizbarometer 2022

Das EU-Justizbarometer liefert seit 2013 einen Überblick über die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justiz und ist ein wichtiger Bestandteil des Instrumentariums der Europäischen Union zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten.

Das aktuelle Justizbarometer, veröffentlicht im Mai 2022, zeigt: Im vergangenen Jahr ist das Vertrauen in die Justiz EU-weit zurückgegangen, in Deutschland sank der Wert um 5 %. 

Außerdem wurde – wie erstmals im vergangenen Jahr – auch die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltschaft untersucht. Dabei erhielt Deutschland einen vollen Punkteabzug aufgrund der Rechtsaufsicht durch die Exekutive. Letztes Jahr gab es hierfür Teilabzüge, ebenso aufgrund mangelhafter Gewährleistung der Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant und wegen unzureichender Unabhängigkeit des Gremiums, das Disziplinarmaßnahmen einleitet. Die generelle Einschätzung der Kommission lautet allerdings, dass die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sichergestellt ist. 

Erstmals lagen auch Daten zur COVID-19-Pandemie vor: Die Effizienz der Justiz in Zivil-, Handels- und verwaltungsrechtlichen Verfahren wurde in den Mitgliedstaaten eher verbessert. Auch die Verfahrensdauer von Geldwäschefällen wurde untersucht, hier lagen zu Deutschland aber keine Daten vor. 

Die Kinderfreundlichkeit der Justiz und die Zugänglichkeit der Justiz für Personen mit Behinderung waren ebenfalls Bestandteil der Bewertung. In beiden Punkten schnitt Deutschland gut ab, und auch im Bereich Digitalisierung befand sich Deutschland im mittleren bis oberen Mittelfeld. 

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Bildquelle: kontrastDesign/iStock