Neuzulassungen bei der RAK München

Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrem Bezirk. Derzeit sind im Kammerbezirk 23.629 Mitglieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, wobei die Zahl stetig ansteigt. In dieser Zahl enthalten sind 55 Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die Kammer aufgenommen sind, sowie 241 ausländische Anwälte, die sich gemäß § 2 EuRAG, § 206 Abs. 1 BRAO im Bezirk der Kammer niedergelassen haben. Insgesamt 16.127 Mitglieder der Kammer haben ihren Kanzleisitz im Bezirk des Amtsgerichts München. 

Mit Wirkung zum 15.03.2023 wurden 873 neue Mitglieder aufgenommen. Hier finden Sie die Namen der Kolleginnen und Kollegen.