Podiumsdiskussion zum Polizeiaufgabengesetz

Anlässlich der „Langen Nacht der Demokratie“ veranstaltete die Rechtsanwaltskammer München am 15.09.2018 eine Podiumsdiskussion. Im Fokus des Dialogs aus Experten und Bürgern stand das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern.

Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist ein polarisierendes Thema, das aktuell viel diskutiert wird und sowohl die Justiz als auch Bürger, Medien und die Anwaltschaft bewegt. Mit der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Novelle wurden die Befugnisse der bayerischen Polizei umfassend erweitert. Zu umfassend, meinen manche Kritiker, und sehen einzelne Passagen sogar als verfassungswidrig an.

Die Rechtsanwaltskammer München nahm die „Lange Nacht der Demokratie“ am 15.09.2018 zum Anlass, um den Bürgern einen Zugang zu diesem umfangreichen Thema zu ermöglichen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, zu der Präsiden Michael Then alle anwesenden Gäste begrüßte, beschäftigten sich insgesamt vier Experten mit Fragen wie „Vor welchem Hintergrund wurde das neue Polizeiaufgabengesetz ins Leben gerufen?“, „Was bedeutet es zukünftig für die Bürger und die Arbeit der Polizei?“ und „Was genau meint eigentlich der Begriff der „drohenden Gefahr“?“

Mit dabei waren Dominik Hartstein vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration, Dr. Markus Löffelmann als Sachverständiger zu den PAG-Gesetzesvorhaben im Bayerischen Landtag, Rechtsanwalt Hartmut Wächtler sowie die Jura-Studentin Dina Kagan, die sich bereits an einer Popularklage gegen des neue Gesetz beteiligte. Gemeinsam mit Moderator Rechtsanwalt Marco von Schirach, Vorstandsmitglied der RAK München, diskutierten die Referenten Hintergründe, Ziele und Fragen zum Polizeiaufgabengesetz und animierten damit auch die 45 Gäste, sich mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere die Bedeutung des Begriffs der „drohenden Gefahr“ sowie die Auswirkungen des Unendlichkeitsgewahrsams. So sei es für Personen, die im Zuge einer drohenden Gefahr vorübergehend inhaftiert werden nahezu unmöglich, die eigene Unschuld zu beweisen. Im Sinne eines modernen Rechts kritisierten sie dabei auch eine fehlende Entschädigungsregelung für unschuldig Inhaftierte. Insgesamt sprach sich die Mehrheit der Referenten für ein komplementäres Sicherheitsrecht aus, anstatt die Befugnisse der Polizei immer weiter auszuweiten, und wies noch einmal darauf hin, dass im Zuge der schnellen Durchsetzung des Gesetzes einige Details und Fragen zu kurz gekommen seien.

Ziel war es, das PAG in einem öffentlichen Teilnehmerkreis aktiv anzusprechen, zu diskutieren und dabei einen Dialog aus unterschiedlichen Experten und Interessierten zu ermöglichen. So wurden am Ende der Diskussion auch Fragen aus dem Publikum aufgenommen und von den Podiumsteilnehmern beantwortet.

Die wichtigsten Fakten zum PAG können Sie in diesem Handout, das auch bei der Podiumsdiskussion ausgelegt wurde, nachlesen.

Die „Lange Nacht der Demokratie“ fand auf Initiative des Wertebündnis Bayern in insgesamt zehn bayerischen Städten und Gemeinden statt. Die Stadt München beteiligte sich mit einem Auftakt im Hotel The Lovelace sowie weiteren anschließenden Veranstaltungen rund um das Thema Demokratie.

Bildquellen: uschools/iStock/Rechtsanwaltskammer München/vmm wirtschaftsverlag/Isabell Walter