Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Mitteilungen widmen sich im Schwerpunkt dem besonderen elektronischen  Anwaltspostfach, das bereits jetzt schon auf eine bewegende Geschichte zurückblickt. Nach der Offline-Schaltung im Dezember 2017, grundsätzlichen Diskussionen und mehr oder minder überzeugenden Kritiken konnte das beA, sicherheitsrelevant nachgerüstet, am 3. September 2018 wieder an den Start gehen und steht uns – trotz einiger Anlaufschwierigkeiten – seitdem wieder zur Verfügung.

"Auch die kritische Sicht rund um die Wiederinbetriebnahme des beA kommt zu Wort."

Ein Neustart, den wir in dieser Ausgabe aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten wollen. So berichtet u.a. der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses „Elektronischer Rechtsverkehr“, Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, über den aktuellen Stand sowie über die Diskussion und die Forderungen zu „beA-Plus“. Auch die kritische Sicht rund um die Wiederinbetriebnahme des beA kommt zu Wort.

Dafür konnten wir Markus Drenger vom Chaos Computer Club Darmstadt e.V. gewinnen, der die gravierenden Probleme Ende des Jahres 2017 aufgezeigt hatte. Viel Service wird das Mitteilungsblatt ebenfalls bringen: Angefangen von Hinweisen rund um die beA-Karte, Erstregistrierung  und Seminare über Tipps zur Rechtevergabe bis hin zu wertvollen Support-Angeboten für den Fall, dass es doch einmal „hakt“. Auch die Zukunft des beA ist uns in diesem Rundum-Blick ein Anliegen. So schildert Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund, Vorstandsmitglied der RAK München, Überlegungen zur Weiterentwicklung des Systems und neue denkbare Funktionalitäten. Wir dürfen gespannt sein, was davon in Zukunft umgesetzt wird und wie die Bundesrechtsanwaltskammer – mit Dr. Ulrich Wessels als neuem Präsidenten – das beA auch in den nächsten Jahren gestaltet. Apropos Präsident: In unserer Rubrik „Auf ein Wort“ stellen wir Ihnen den neuen Mann an der Spitze der BRAK vor.

In diesem Sinne wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen einen erfolgreichen (Neu-)Start in den elektronischen Rechtsverkehr und möchte betonen, dass wir – und insbesondere die dafür zuständige Bundesrechtsanwaltskammer – Anregungen zur Weiterentwicklung und Optimierung des Systems jederzeit gerne entgegennehmen.

Neben dem elektronischen Anwaltspostfach gibt es aber noch zahlreiche andere Themen, die uns bis Ende des Jahres ebenfalls beschäftigen. Eines von ihnen ist die Umsetzung der Aufsichtstätigkeit der RAK München im Rahmen des Geldwäschegesetzes, die wir bereits im Laufe des Jahres eingeleitet haben. Der ein oder andere Kollege bzw. die ein oder andere Kollegin wird es gemerkt haben, als sie einen Fragebogen zur Erhebung der Verpflichtetenkriterien erhalten hat mit der Bitte, diesen auszufüllen und an uns zurückzusenden. Mit dem nächsten Schritt werden wir dann gemäß § 51 Abs. 3 GwG aktiv und auch anlasslos prüfen, ob die Präventivpflichten des Geldwäschegesetzes beachtet werden. Dies jedoch maßvoll und begleitend durch eine transparente Kommunikation. Mit dieser Aufgabe tun wir uns nicht leicht, aber es ist richtig, dass die Geldwäscheaufsicht von der Anwaltschaft selbst ausgeübt wird und nicht von einer dritten Behörde übernommen wird.

"Maßvoll und begleitend durch eine transparente Kommunikation."

Weiter beschäftigt uns das Kostenmodernisierungsrecht, über das wir bereits in der letzten Ausgabe unserer Mitteilungen schwerpunktmäßig berichtet haben. Aktuell heißt es, dieses Thema nun auch berufspolitisch anzugehen. So werden wir uns nach den Landtagswahlen mit den entsprechenden Parteivertretern zusammensetzen, um die Anpassung der Anwaltsgebühren auf dieser Ebene voranzutreiben.

Berufspolitisch steht derzeit auch die Diskussion zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht auf unserer Agenda, die mittlerweile stark an Fahrt aufgenommen hat.

Sie sehen, auch im Herbst bleibt es aufregend und aufgabenreich.

Eine schöne Herbstzeit wünscht Ihnen

Ihr Michael Then
Präsident der Rechtsanwaltskammer München