Am 07.02.2020 fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München der erste Erfahrungsaustausch der Rechtsanwaltskammern zur Geldwäscheaufsicht statt. Beinahe alle deutschen Rechtsanwaltskammern sowie die BRAK nahmen an dem Austausch teil. Zudem konnte die Rechtsanwaltskammer München Gäste der Steuerberaterkammer München, des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, welches die Aufsicht über die Notare führt, der Patentanwaltskammer München sowie der Financial Intelligence Unit (FIU) begrüßen.
Eine besondere Ehre war es der Rechtsanwaltskammer München, Herrn Mildner, der für die Geldwäscheaufsicht im Bayerischen Staatsministerium des Inneren zuständig ist, sowie Frau Leinfelder, die bei der Regierung von Mittelfranken in der Geldwäscheaufsicht tätig ist, als Referenten für die Veranstaltung gewinnen zu können. Herr Mildner informierte über Geldwäscherisiken in Deutschland und die Erstellung der „Ersten Nationalen Risikoanalyse“ des Bundes. Frau Leinfelder berichtete zu Vollzugserfahrungen in der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor.
Das Treffen der Kammern diente als Forum zum Austausch über praktische Aspekte, zum Kennenlernen sowie zur gegenseitigen Unterstützung im Rahmen der Geldwäscheaufsicht. Dabei wurde gleichzeitig betont, dass es sich bei der Übertragung der Aufsichtstätigkeit im Bereich der Geldwäsche auf die Kammern aufgrund des besonderen staatlichen Fokus auf dieses Thema um eine grundlegende Frage der anwaltlichen Selbstverwaltung handelt.
Im Fokus der Veranstaltung stand das Bestreben, deutschlandweit eine möglichst einheitliche Aufsichts- und Prüfungstätigkeit zu etablieren. Die operative Zusammenarbeit der Kammern untereinander soll, soweit möglich, gefördert und die Schaffung von Synergieeffekten erleichtert werden.
Thematisch besonders hervorgehoben wurden zunächst die GwG-Gesetzesänderungen, welche zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Dabei wurden nicht nur der Verpflichtetenkreis sowie die Kataloggeschäfte erweitert, sondern auch Regelungen beispielsweise im Bezug auf die Stellung von Syndikusrechtsanwälten konkretisiert. Auch im Bereich der verstärkten Sorgfaltspflichten wurden mit Blick auf Risikoländer Änderungen vorgenommen. Im Zusammenhang mit dem Immobiliensektor als Hochrisikobereich wurde der Verordnungsentwurf zu § 43 Abs. 6 GwG erörtert, zu welchem die Kammern im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens noch Stellungnahmen abgeben werden. Erörtert wurde mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht der Anwaltschaft auch der neu geschaffene § 23a GwG, der bestimmt, dass Verpflichtete, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit Unstimmigkeiten zwischen dem Transparenzregister und ihren eigenen Erkenntnissen feststellen, dies an die registerführende Stelle zu melden haben. Darüber hinaus wurden die Erweiterungen in den Ordnungswidrigkeitentatbeständen des § 56 GwG sowie die Erhöhung der Bußgeldrahmen besprochen.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde die anstehende FATF-Deutschlandprüfung im Hinblick auf deren Ablauf erörtert. Die Financial Action Task Force (FATF) wird im Jahr 2020/2021 prüfen, inwiefern die Bundesrepublik Deutschland eine effektive Gesetzeslage zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geschaffen hat und mit welchem Ergebnis diese Gesetze innerstaatlich umgesetzt werden. Dabei wird auch die Effektivität der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor geprüft werden, so dass den Rechtsanwaltskammern hierbei eine aktive Rolle zukommen wird.
Im Rahmen des Austauschs wurden etliche Kernfragen der Kammern beantwortet und Möglichkeiten zu einer effektiveren Zusammenarbeit gefunden. Angesichts der Vielzahl von Themen, welche mit der Geldwäscheaufsicht zusammenhängen, sowie der positiven Erfahrungen im Rahmen dieser ersten Zusammenkunft ist angedacht, einen derartigen Erfahrungsaustausch der Kammern auch zukünftig in regelmäßigen Abständen stattfinden zu lassen.