Im Zeitraum vom 24.04.2020, 18:00 Uhr, bis 10.05.2020, 18:00 Uhr, findet die Vorstandswahl 2020 einschließlich zweier Nachwahlen in den LG-Bezirken Kempten und München I statt. Seit Inkrafttreten der Wahlordnung zur Wahl des Vorstands und der Vertreter der Satzungsversammlung am 01.07.2018 besteht die Möglichkeit, elektronische Wahlen durchzuführen. Nachdem bereits die Wahlen zur 7. Satzungsversammlung im April 2019 elektronisch stattgefunden haben, hat sich das Präsidium der Rechtsanwaltskammer München dafür ausgesprochen, auch die Vorstandswahl 2020 einschließlich Nachwahlen elektronisch durchzuführen.
Die elektronische Wahl ermöglicht eine hohe Wahlbeteiligung und sichert die besondere demokratische Legitimation, die Grundlage der Akzeptanz der Arbeit des Kammervorstands ist. Mit den Zugangsdaten, die Anfang April postalisch versendet wurden, können Sie ihr Stimmrecht zeitlich unabhängig ausüben, egal ob am Arbeitsplatz in der Kanzlei oder bequem zuhause. Die elektronische Wahl ist mit allen gängigen Internetbrowsern und PCs durchführbar. Sie können Ihre Stimme auch über Ihr Laptop, Smartphone oder Tablet abgeben. Die Stimmabgabe über das Online-Wahlportal ist nicht nur komfortabel, sondern auch sicher.
Die zum Einsatz kommende Wahlsoftware stellt sicher, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden, vor allem, dass das Wahlgeheimnis gesichert ist, dass pro Wahlberechtigtem nur einmal abgestimmt werden kann, das die Wahlurne korrekt ausgezählt wird und die Manipulationsfreiheit mathematisch nachgewiesen werden kann.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Mit der Ausübung ihres Stimmrechts sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessen vertreten werden. Die Arbeit des Kammervorstands ist gelebte Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Durch Ihre Wahlbeteiligung nehmen Sie Einfluss auf die Entwicklung der anwaltlichen Selbstverwaltung und wirken daran mit, dass der Kammervorstand ein repräsentatives Abbild der durch ihn vertretenen Kolleginnen und Kollegen ist.
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