Gerichte, die über beA versenden

Die bayerische Justiz eröffnet seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des Elektronischen Rechtsverkehrs. Während der Stufe 1 wurden elektronische Dokumente nur entgegengenommen. Mit Eintritt in Stufe 2 versenden Gerichte nunmehr auch elektronische Dokumente.

Diese Gerichte versenden elektronische Dokumente. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte seit dem jeweils für sie geltenden Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA führen und auch Zustellungen über das beA vornehmen werden.

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