Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne hätten wir heute unser Editorial der Kammerversammlung und den Wahlen gewidmet. Frau Kollegin Loewenfeld, die jetzt das Präsidium verlässt und für deren langjährige Tätigkeit ich mich noch anderer Stelle besonders bedanken werde, stand schon bereit, das Editorial zu verfassen.

Die Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Bayern, im OLG-Bezirk München lassen dies nicht zu: Jeder von uns ist im persönlichen und beruflichen Umfeld, der eine umso mehr, der andere etwas weniger, von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.

 

Die Rechtsanwaltskammer München hat von Anfang an aktiv Informationen für alle Kolleginnen und Kollegen gesammelt und aufbereitet. Wenn Sie regelmäßig auf die Homepage sehen, wenn Sie regelmäßig unsere Informationen über das Corona-Merkblatt, über die Gerichte, über, über, über .. lesen, sehen Sie, mit welchem Engagement wir die Informationen aufbereiten und Ihnen zur Verfügung stellen.

Dabei sehen wir vor allem die kritischen Punkte im Umgang der Justiz mit der Anwaltschaft, der Justiz mit den Mandanten, die wir vertreten und deren Interessen wir wahrnehmen. Kein Wunder, dass wir von der Kollegenschaft die unterschiedlichsten Äußerungen bekommen wie: 

„Appellieren Sie an alle, zu Hause zu bleiben und auch keine Mandanten zu empfangen“ oder das Gegenteil wie: „Achten Sie darauf, dass die so unmittelbaren persönlichen Beziehungen zwischen Mandant und Anwalt nicht einbrechen; sie sind systemimmanent“ und: „Fordern Sie auch die Menschenrechte.“ 

Wir haben den Spagat in unserer Informationspolitik gut geschafft: So haben wir uns an den Ministerpräsidenten und an die Staatsministerin für Gesundheit, sowie an das Justizministerium mit der Bitte gewandt, uns zu unterstützen, um das ursprünglich in den Verwaltungsanweisungen (FAQ) vorgesehene Verbot von unmittelbaren Mandantenkontakt (telefonischer Kontakt war zulässig) aufzuheben. Bei berechtigtem Interesse sind unmittelbare persönliche Gespräche (nun) erlaubt. Wir suchen auch den Ausgleich zwischen Strafjustiz und Anwaltschaft in Schreiben an den OLG-Präsidenten. Gab es am Anfang – die Presse schrieb viel darüber – einige offensichtliche Exzesse, so glaube ich, dass die bedächtige, aber auch stringente Art der Justiz jetzt grundsätzlich einen akzeptablen Weg vorgibt; hoffen wir, dass er auch im Einzelfall gegangen wird. Wir beschreiten ihn mit. 

"Auch in der Zeit während der Corona-Krise darf der Rechtsstaat nicht in Frage gestellt werden."

Aber was uns am Herzen liegt, ist: Auch in der Zeit während der Corona-Krise darf der Rechtsstaat nicht in Frage gestellt werden; es ist unheimlich, welche Einschränkungen es gibt. Der Rechtsstaat muss weiter funktionieren - gerade bzw. erst recht auch in Krisenzeiten - sonst kann er sich nicht bewähren. Die Anwaltschaft hat hierfür elementare Bedeutung. Deshalb muss unser genauer Blick dort bleiben, wo die Rechtsstaatlichkeit eingeschränkt werden sollte. Auch in einer Krise muss die verfassungsmäßig gebotene Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Wir werden dies auch weiter einfordern. Die BRAK hat dies in einer Presseerklärung bereits getan.

Darüber hinaus ist uns aber ein besonderes Anliegen, zu verhindern, dass die Anwaltschaft durch den Einbruch und die Krise selbst in eine wirtschaftliche Krise gerät. Wir erinnern an die Soforthilfen des Staates; auch wenn wir nur ein kleines Budget haben, wollen wir in Extremfällen Unterstützung bieten. Wir werden weiterhin: Einwirken und deutlich machen, dass die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und unmittelbares Glied der Rechtsstaatlichkeit auch wirtschaftlich überleben muss.

Gestatten Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf hinzuweisen, dies sind nur wenige Gesichtspunkte. Wenn Sie unsere Homepage verfolgen, sehen Sie, was wir – und was vor allem unsere Geschäftsstelle, unsere Geschäftsführerin, stellvertretende Geschäftsführerinnen und alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unterstützt vom Vorstand, geleitet vom Präsidium, zur Zeit an Aufwand und an Einsatz zeitigen – trotz familiärer Belastungen, trotz Belastungen über Home-Office und der unklaren Situation –, um Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hilfestellungen durch diese schwierigen Zeiten zu gewähren. Einen besonderen Dank allen, die daran beteiligt sind. Herzlichen Dank auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Anregungen, Hilfestellungen. Alles können wir nicht erfüllen, für vieles können wir uns stark machen. 

Stark machen wir uns für eine klare Positionierung im Rechtswesen, in den aufgetretenen Spannungsverhältnissen zwischen (Straf-)Justiz und Anwaltschaft, für die Rechtsstaatlichkeit und ein funktionierendes System trotz aller äußeren Umstände. Und: In diesem Spannungsfeld muss die höchstmögliche Sicherheit für die Gesundheit aller Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörige, deren Eltern und Großeltern und aller risikobelasteten Angehörigen gewahrt bleiben.

"Stark machen wir uns für eine klare Positionierung im Rechtswesen..."

Ich hoffe, Sie unterstützen uns dabei weiter und wir kommen alle gemeinsam gesund, auch rechtsstaatlich gesund, aus dieser Krise. 

Dafür kämpft für uns alle
Ihr Michael Then
Präsident der Rechtsanwaltskammer München

BLEIBEN SIE GESUND!