Als Aufsichtsbehörde führt die Rechtsanwaltskammer München jährlich eine Geldwäscheprüfung bei ihren Mitgliedern durch. Prüfzeitraum ist dabei stets das vorangegangene Jahr.
Zunächst werden 10 % der Mitglieder zufällig ausgewählt und angeschrieben, um zu erheben, wer Verpflichtete/r i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist. Das Anschreiben wird per beA verschickt. Die Angeschriebenen können an der Befragung mittels eines Online-Fragebogens teilnehmen, welcher den Arbeitsaufwand möglichst gering halten soll.
Bei den Mitgliedern, die angeben, im Prüfzeitraum keine Verpflichteten nach dem GwG gewesen zu sein, findet eine stichprobenartige Schlüssigkeitsüberprüfung der Angaben statt.
Aus den Mitgliedern, die im Rahmen der Erhebung angeben, im Prüfzeitraum Verpflichtete gewesen zu sein, werden 25 % risikobasiert und nach dem Zufallsprinzip für eine schriftliche Prüfung ausgewählt. Auch die schriftliche Prüfung findet zunächst mittels eines Online-Fragebogens statt.
Im Rahmen von Stichproben und/oder risikobasiert werden gegebenenfalls weitergehende Auskünfte oder die Vorlage von Unterlagen erbeten sowie Vor-Ort-Prüfungen angeordnet.
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