Entschädigungsordnung
für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses (§ 40 Abs. 4 BBiG) bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses (§ 77 Abs. 3 BBiG) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Rechtsanwaltskammer als zuständige Stelle (§ 71 Abs. 4 BBiG) setzt gemäß § 40 Abs. 4 BBiG durch Beschluss vom 09.11.2017 mit Genehmigung des Bay. Staatsministeriums der Justiz vom 18.01.2018 im Benehmen mit dem Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach der Prüfungsordnung (PO) zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 09.03.2016 (Vollzug der Verordnung zur Änderung der ReNoPat-AusbV vom 29.08.2014, BGBl. I S. 1490) und für die Sitzungen des Berufsbildungsausschusses nachfolgende Entschädigung fest:
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Entschädigung | ||||||||
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in Minuten | Euro | |||||||||
1. | Erstellung von schriftlichen | |||||||||
Prüfungsaufgaben (mit Lösung und Bewertungsvorschlag § 148 PO) | ||||||||||
1.1. | Zwischenprüfung (§ 16 PO) | |||||||||
1.1.1. | Kommunikation und Büroorganisation | 60 | 105,00 | |||||||
1.1.2. | Rechtsanwendung | 60 | 126,00 | |||||||
1.2. | Abschlussprüfung (§ 17 PO) | |||||||||
1.2.1. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL I) | 30 | 84,00 | |||||||
1.2.2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL II) | 30 | 84,00 | |||||||
1.2.3. | Rechtsanwendung im | 30 | 84,00 | |||||||
Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB I) | ||||||||||
1.2.4. | Rechtsanwendung im | 75 | 140,00 | |||||||
Rechtsanwaltsbereich (RA-RAB II) | ||||||||||
1.2.5. | Rechtsanwendung im | |||||||||
Rechtsanwaltsbereich (GL III) - fachkundliche Texte gestalten (2/3) - fachkundliche Texte formulieren (1/3) | 30 15 | 49,00 21,00 | ||||||||
1.2.6. | Vergütung | |||||||||
1.2.7. | Wirtschafts- und Sozialkunde | |||||||||
1.2.8. | Mandantenbetreuung pro Fall | |||||||||
Bewertung, Fachgespräch, Sitzungen | Prüfungszeit | Entschädigung | ||||||||
in Minuten | Euro | |||||||||
2. | Bewertung der schriftlichen Arbeiten | |||||||||
(§ 25 PO) | ||||||||||
2.1. | Für jeden Erst- und Zweitprüfer je Arbeit | je 60 | 7,00 | |||||||
der Zwischenprüfung | ||||||||||
2.2. | Für jeden Erst- und Zweitprüfer je Arbeit | |||||||||
der Abschlussprüfung | ||||||||||
2.2.1. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL I) | 30 | 5,25 | |||||||
2.2.2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (GL II) | 30 | 5,25 | |||||||
2.2.3. | Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich | 30 | 5,25 | |||||||
(RA-RAB I [BGB]) | ||||||||||
2.2.4. | Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich | 75 | 10,50 | |||||||
(RA-RAB II [ZPO]) | ||||||||||
2.2.5. | Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich | 45 | 10,50 | |||||||
(RA-RAB III [fachkundliche Texte formulieren und gestalten]) | ||||||||||
2.2.6. | Vergütung und Kosten | 90 | 10,50 | |||||||
2.2.7. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 7,00 | |||||||
3. | Prüfungsbereich Mandantenbetreuung, | 15 | 9,60 | |||||||
mündliche Prüfung, Fallbezogenes Fachgespräch Für die Teilnahme (Mandantenbetreuung - § 17 Abs. 3 PO) und an der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 17 Abs. 6 PO) sowie für die gemeinsame Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen für jeden Prüfer je Prüfungsteilnehmer und Fall | ||||||||||
Zeitaufwand | Entschädigung | |||||||||
Euro | ||||||||||
4. | Feststellung des Prüfungsergebnisse | 4,00 | ||||||||
und Kollegialsitzungen | ||||||||||
4.1. | Für die gemeinsame Bewertung der einzelnen | |||||||||
schriftlichen Prüfungsleistungen (§ 26 Abs. 1 PO) und die Ermittlung der Prüfungsleistung bei mündlicher Ergänzungsprüfung (§ 17 Abs. 6 PO) sowie für die gemeinsame Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung (§ 26 Abs. 1 PO) mit Stichentscheidung („Notenkonferenz“) für jeden Prüfer je Prüfungsteilnehmer | ||||||||||
4.2. | Teilnahme an Sitzungen des PA in Verwal- | je Stunde | 15,00 | |||||||
tungssachen (§ 2 Abs. 3, § 4, $ 5 Abs. 2, § 14 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 6, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2, 3, 4, 5, § 24 Abs. 2, § 26 PO), an Sitzungen des AA (§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 2, 3, § 4, § 6, § 18 PO) und an Sitzungen des BBiA (§ 77 Abs. 3 BBiG) | ||||||||||
Vorbereitung, Aufsicht, Vorsitz, Auslagen und Reisekostenerstattung | Zeitaufwand | Entschädigung | ||||||||
Euro | ||||||||||
4.3. | Technische Vorbereitung für den | je Stunde | 15,00 | |||||||
Prüfungsbereich RA-RAB III „Fachkundliche Texte formulieren und gestalten“ | ||||||||||
5. | Entschädigungspauschalen | |||||||||
5.1. | Für die Aufsicht bei den schriftlichen | je Stunde | 15,00 | |||||||
Prüfungen beträgt die Vergütung je Prüfungstag und Prüfungsfach | ||||||||||
5.2. | Der/die jeweilige Vorsitzende eines | 125,00 | ||||||||
Prüfungsausschusses erhält eine Pauschale für die Vorbereitung und die Organisation für jede Zwischenprüfung und für jede Abschlussprüfung | ||||||||||
5.3. | Der/die jeweilige Vorsitzende des Aufgaben- | 125,00 | ||||||||
ausschusses sowie des Berufsbildungsaus- schusses erhält eine Pauschale für die Organisation pro Kalenderjahr | ||||||||||
6. | Auslagen- und Reisekostenerstattung | |||||||||
6.1. | Erforderliche bare Auslagen (Portokosten, | |||||||||
Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, Parkgebühren etc.) werden nach Angabe oder gegen Nachweis erstattet. | ||||||||||
6.2. | Mitglieder der Ausschüsse erhalten für | |||||||||
erforderliche Fahrten bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs eine Entschädigung nach Nr. 7003 VV RVG, außerdem für jede Stunde Fahrtzeit eine Entschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von € 6,20. |
Die vorstehende Entschädigungsordnung der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses und des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer München wird hiermit ausgefertigt.
Sie tritt mit Wirkung zum 15.11.2017 in Kraft.
Für Prüfungshandlungen nach der ReNoPatAusbV vom 23.11.1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008, ist weiterhin die Entschädigungsordnung vom 17.01.2011 maßgebend.
München, den 23.02.2018
gez. RA Michael Then
Präsident
AUSFERTIGUNGSVERMERK
Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 09.11.2017 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses
im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
beschlossen.
Die Änderung der Entschädigungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit Schreiben vom 18.01.2018 (Gz: A4a - 7626 - IV - 13843/17) genehmigt.
Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.
Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 BBiG).
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
München, den 23.02.2018
gez. RA Michael Then
Präsident