Änderung in der Fachanwaltsordnung

Im Rahmen ihrer fünften Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung am 01.12.2017 eine Änderung der FAO bei der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht beschlossen.

§ 14d Ziffer 4 FAO sprach bisher vom „Recht der Fahrerlaubnis“. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin wies jedoch daraufhin, dass in dieser Regelung zahlreiche Sachverhalte aus dem Verkehrsrecht nicht hinreichen erfasst werden. Dazu zählen beispielsweise die Fahrtenbuchauflage oder das rechtswidrige Aufstellen von Verkehrsschildern.
Die 6. Satzungsversammlung beschloss daher, § 14d Ziffer 4 FAO wie folgt abzuändern:

4. Verkehrsverwaltungsrecht,

 

Mit Schreiben vom 18.01.2018 teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit, dass der Beschluss gemäß § 191e der Bundesrechtsanwaltsordnung geprüft wurde und rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Änderung tritt am 01.05.2018 in Kraft.

 

Den Beschluss der 6. Satzungsversammlung können Sie auch hier einsehen.

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