Wer erfolgreich ist, wird belohnt. Das gilt jedenfalls für die Absolventen der Fortbildung zum geprüften Rechtsfachwirt bzw. zur geprüften Rechtsfachwirtin. Denn all diejenigen, die sich für diese zusätzliche Prüfung – oftmals im Anschluss an die vorangegangene Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten – entscheiden und sie mit einer guten Note bestehen, erhalten vom Freistaat Bayern den sogenannten „Meisterbonus“. Allein im Jahr 2017 durften sich 43 erfolgreiche Prüfungsteilnehmer der Rechtsanwaltskammer München über diese besondere Auszeichnung freuen.
Zukünftige Absolventen haben ab sofort jedoch noch einen größeren Grund zur Freude:
Denn was bisher einer Finanzspritze von 1.000,- Euro entsprach, wurde nun aufgestockt. So wurde mit dem Paket für Berufliche Bildung beschlossen, den Meisterbonus ab 2018 um 500 Euro zu erhöhen. Alle erfolgreichen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2017 festgestellt wurde, erhalten nun also eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500,- Euro.
Neben dem Meisterbonus verleiht das Bayerische Staatsministerium der Justiz an die 20% Besten eines Prüfungstermins auch noch einen „Meisterpreis“. Hierbei handelt es sich nicht um eine dotierte, sondern um eine urkundliche Auszeichnung, die an alle Absolventen vergeben wird, die mindestens die Note „gut“ (2,50) erreicht haben.
Mit diesen finanziellen Förderungen will die Regierung Anreize für die berufliche Weiterbildung und die Stärkung der persönlichen Qualitäten schaffen.
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