Jour fixe Augsburg

Im Rahmen des Jour fixe im Gerichtsbezirk Augsburg war insbesondere die aktuelle Lage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) Thema.

Am 13. März 2018 fand erneut der regelmäßige Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Leitern der Augsburger Justizbehörden und den für den Landgerichtsbezirk Augsburg gewählten Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München statt. Teilgenommen haben der Präsident des LG Augsburg Dr. Veh, der Präsident des AG Augsburg Dr. Münzenberg, der Leitende Oberstaatsanwalt Werlitz für die Justiz sowie RA Dr. Weckbach, RA Weiss und RAin Riethmüller für die RAK München.

I. ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR/BEA

RA Dr. Weckbach berichtete zum aktuellen Stand des beA und wies darauf hin, dass noch nicht absehbar ist, wann das beA wieder online sein wird.


Der Präsident des LG Augsburg, Dr. Veh, erläuterte weiter, dass über das EGVP weiterhin elektronische Dokumente eingereicht werden können. Das EGVP laufe voraussichtlich noch bis mindestens Mitte Mai 2018. Gemäß § 130 a Abs. 3 BGB in Verbindung mit der neuen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) gebe es allerdings keine Containersignaturen mehr. Das werfe die Frage auf, was ist, wenn Schriftstücke nicht qualifiziert signiert wurden. Weiter stelle sich die Frage, ob auch Anlagen zu Schriftsätzen qualifiziert signiert werden müssen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sei dies der Fall. Wenn die Anlagen nicht signiert eingereicht werden, müssten sie daher als nicht eingereicht gelten. Die Richter seien instruiert, in solchen Fällen entsprechende richterliche Hinweise zu erteilen.

II. Sonstiges, Neuer Termin

Herr PräsAG Dr. Münzenberg wies darauf hin, dass es nach wie vor zu wenige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger beim Amtsgericht Augsburg gibt. Das Problem sei erkannt, alle tun ihr Möglichstes, um zu lange Verfahrensdauern bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zu vermeiden, bis die offenen Stellen wieder besetzt werden.

PräsAG Dr. Münzenberg erklärte weiter, die Justiz sei vermehrt darum bemüht, im Falle von kurzfristigen Terminabsetzungen die Verfahrensbevollmächtigten per Telefon, Fax und E-Mail rechtzeitig zu informieren.

Herr Rechtsanwalt Weiss bat zum Abschluss darum, bei Gelegenheit die Frage der Anordnung des persönlichen Erscheinens von Parteien zu diskutieren.

Neuer Termin: 9. Oktober 2018, 15.00 Uhr