Meldungen aus der Kammer

VERABSCHIEDUNG DER FACHAUSSCHUSSMITGLIEDER

Die Fachanwaltschaften sind seit Jahren ein Erfolgsmodell und erfreuen sich in der Anwaltschaft großer Beliebtheit. Dieser Erfolg beruht nicht zuletzt auch auf der Arbeit der Fachausschüsse, die mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass die Prüfung der Fachanwaltsanträge fachgemäß erfolgen kann.

Neun Fachausschussmitglieder haben im vergangenen Jahr ihre Tätigkeit beendet und damit nicht nur eine ehrenamtliche, sondern auch eine sehr ehrenvolle Aufgabe niedergelegt. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München nahm dies am 16. Januar 2018 zum Anlass, um ihr bisheriges Wirken im Rahmen eines gemeinsamen Abends zu würdigen und ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz, den sie der Kammer und der Anwaltschaft in ihrer Amtszeit entgegen gebracht haben, zu danken. Als Symbol der Anerkennung erhielten alle ausgeschiedenen Fachausschussmitglieder eine Urkunde sowie einen besonderen Krug mit entsprechender Gravur.

Ziel der Veranstaltung war es zum einen, die Leistungen der ausgeschiedenen Ausschussmitglieder zu ehren, einen Austausch über ihre – zum Teil langjährigen – Erfahrungen zu ermöglichen sowie auch die Entwicklungen der Fachanwaltschaften Revue passieren zu lassen. Dr. Frank Remmertz, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München, führte durch die Veranstaltung und betonte in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklungen in den Fachanwaltschaften stetige Anpassungen und Veränderungen nach sich gezogen haben, die von den Fachausschussmitgliedern in ihrer Arbeit hervorragend umgesetzt wurden. Als Beispiele führte er die zunehmende Digitalisierung, die Dynamik innerhalb der Fachanwaltsordnung und die steigende Zahl der Fachanwälte an.


PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM AMTSGERICHT MÜNCHEN

Nach seiner dreieinhalbjährigen Amtszeit hat sich Reinhard Nemetz, bisheriger Präsident des Amtsgerichts Münchens, am 31. Januar 2018 in den Ruhestand verabschiedet. Auf ihn folgt Beate Ehrt als neue Präsidentin und damit erste Frau in diesem Amt.

Die 51-jährige begann ihre Justizkarriere 1995 als Richterin am Amtsgericht Nürnberg und war anschließend im Oberlandesgericht München als Mitglied des 7. Zivilsenats sowie im Bayerischen Justizministerium u.a. als Leiterin des Pressereferats, des Ministerialbüros und der Abteilung Grundsatzangelegenheiten, Europarecht, Öffentliches Recht und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Bei der offiziellen Verabschiedung des bisherigen Präsidenten Reinhard Nemetz und der Amtseinführung von Beate Ehrt am 29. Januar 2018 nahm auch Rechtsanwalt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München, teil. Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gratulierte der neuen Präsidentin in diesem Rahmen und blickte gleichzeitig auf die erfolgreiche Zeit ihres Vorgängers zurück, der das Amtsgericht in den letzten Jahren entscheidend mitgeprägt habe.

Mit welchem Vorsatz Beate Ehrt in ihr neues Amt gestartet ist und welche Herausforderungen auf sie warten, hat uns die neue Präsidentin von Deutschlands größtem Amtsgericht im Interview verraten. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik „Auf ein Wort“.


ANWALTSVERZEICHNIS – WELCHE DATEN § 31 BRAO UND DIE RAVPV VERLANGEN

Auf ihrer Website führt die Rechtsanwaltskammer München nach § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) ein Anwalts- und Mitgliederverzeichnis. In diesem sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgeführt, die im Oberlandesgerichtsbezirk München zugelassen sind. Welche Daten in diesem Verzeichnis eingetragen werden müssen, ergeben sich aus § 31 Abs. 3 BRAO und aus §§ 2, 3 RAVPV.

Mit der Einführung der RAVPV wurden die Daten, die im Anwaltsverzeichnis zu veröffentlichen sind, erweitert. So gibt es neben der Angabe von Kanzlei und Zweigstelle nun auch die Möglichkeit, eine weitere Kanzlei einzurichten.

Im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) kann jeder Rechtsanwalt seine aktuell geführten Daten einsehen.

Für den Fall, dass die entsprechenden Daten nicht korrekt oder unvollständig bzw. geändert oder angepasst werden müssen, stellt die Rechtsanwaltskammer München ein Formular zur Datenänderung zur Verfügung, das elektronisch ausgefüllt werden kann.

WANN LIEGT EINE WEITERE KANZLEI VOR?

Im Unterschied zu einer Zweigstelle ist die weitere Kanzlei gänzlich eigenständig und nicht von einer Hauptkanzlei abhängig oder an eine solche angegliedert. Eine weitere Kanzlei liegt demnach dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in voneinander unabhängigen Berufsausübungsgemeinschaften oder neben einer solchen als Einzelanwalt tätig wird.

Die Kammer bittet in diesem Zusammenhang insbesondere um  die Mitteilung des Kanzleinamens und der Internetadresse, da diese Daten bisher noch nicht geführt wurden, nach der RAVPV aber im Anwaltsverzeichnis aufzuführen sind.


ANWALTSRICHTER GESUCHT!

Sie möchten sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren und haben Interesse daran, als Rechtsanwalt auch die Richtertätigkeit kennenzulernen? Dann bewerben Sie sich als Anwaltsrichter am Anwaltsgericht  München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof!

Welche Aufgaben hat ein Anwaltsrichter?

Als Anwaltsrichter werden Sie am Anwaltsgericht München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof als ehrenamtlicher Richter tätig. Diese Tätigkeit umfasst zum einen Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte aufgrund berufsrechtlicher Verstöße; zum anderen werden verwaltungsrechtliche Entscheidungen wie beispielsweise Versagung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Ablehnung der Verleihung eines Fachanwaltstitels auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft. Für die Dauer des Amtes haben Sie somit die Stellung eines Berufsrichters inne.

An welchen Gerichten sind Anwaltsrichter tätig?

Die Anwaltsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof zusammen. Das Anwaltsgericht entscheidet in erster Instanz in Disziplinarsachen, der Anwaltsgerichtshof ist zweite Instanz in Disziplinarsachen und erste Instanz in Verwaltungsangelegenheiten.

In welcher Besetzung entscheiden die Gerichte der Anwaltsgerichtsbarkeit?

Am Anwaltsgericht sind ausschließlich Rechtsanwälte als Anwaltsrichter tätig. Sie entscheiden in den Kammern als Spruchkörper. Entscheidungen am Bayerischen Anwaltsgericht treffen Senate, die mit Rechtsanwälten und Richtern am Oberlandesgericht besetzt sind.

So werden Sie Anwaltsrichter

Auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer München werden Sie von der Landesjustizverwaltung für die Dauer von fünf Jahren als Anwaltsrichter ernannt.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Anwaltsrichter haben, wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Geschäftsführerin Brigitte Doppler
Tel. (089) 53 29 44 60


PARISER ANWALTSKAMMER SUCHT JUNGE ANWÄLTE FÜR INTERNATIONALES PROGRAMM

Seit 1991 organisiert die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) jährlich internationale Programme für junge Rechtsanwälte, die an der französischen Rechtskultur interessiert sind und diese sowohl theoretisch als auch praktisch kennenlernen wollen. So auch in diesem Jahr.

Das achtwöchige Programm („Stage International“) – bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem und einem anschließenden Praktikum in einer Kanzlei – findet  vom 8. Oktober bis zum 30. November 2018 statt und richtet sich an französischsprechende Junganwälte.

Bewerbung:
Die Bewerbungsfrist endet am 8. Juni 2018.
Interessierte können bis dahin ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben in französischer Sprache), Foto, Passkopie und Zulassungsnachweis  einer Rechtsanwaltskammer) an Ariane Baux (abaux@avocatparis.org) senden.


Die Kosten für die Kurse werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen; Kosten für Anreise, Unterkunft und Lebensunterhalt werden von den Teilnehmern selbst übernommen.

 


Bildquellen: kontrastDesign/iStock