„Tue Gutes und rede darüber“ – dieses ursprüngliche Zitat von Walter Fisch ist mittlerweile zu einer wahren Weisheit geworden und dient gerade in Disziplinen wie der Öffentlichkeitsarbeit als häufiger Leitgedanke. Denn wer Gutes tut, kann ferner als Vorbild fungieren und andere zu ähnlichem Tun ermutigen.
Nichts anderes gilt in der Anwaltschaft für Kanzleien, die sich dazu entschieden haben, Schulabgänger & Co. an den Beruf zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten heranzuführen, ihnen fachliches Wissen zu vermitteln und sie in ihrer beruflichen Bildung zu fördern. Damit sie dieses Engagement auch öffentlich kommunizieren können, bietet die Rechtsanwaltskammer München ein Ausbildungssiegel an.
VORTEILE FÜR KANZLEIEN
Mit diesem können sich Kanzleien zum einen als attraktiver Arbeitgeber auf dem Ausbildungsmarkt positionieren und so neue Fachkräfte für ihr Kanzleiteam gewinnen. Zum anderen demonstriert das Siegel eine aktive Nachwuchsförderung und signalisiert damit das Engagement der Kanzlei. Darüber hinaus kann das Ausbildungssiegel natürlich auch ein Anreiz für Schulabgänger während ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz sein. Der Bewerber sieht so, dass die Kanzlei nachweislich Erfahrung in der Ausbildung hat.
BEANTRAGUNG UND NUTZUNG DES SIEGELS
Das Ausbildungssiegel kann bei der Rechtsanwaltskammer München beantragt werden (ausbildung@rak-m.de) und wird allen Ausbildungskanzleien kostenlos zur Verfügung gestellt. Dazu füllt die Kanzlei einen entsprechenden Antrag mit Nutzungsbedingungen aus, der entweder über die Kammer angefordert oder direkt hier aufgerufen werden kann.
Nach Erhalt einer Lizenzbestätigung kann das Ausbildungssiegel dann in den verschiedenen Kommunikationskanälen der Kanzlei eingebunden werden, beispielsweise in Briefköpfen, auf der Kanzleiwebsite sowie in weiteren Medien.