Meldungen aus der Kammer

Justizvollzug: Hinweise zu den Sicherheitskontrollen

Von RAin Franziska Hartmann, Referentin RAK München


In Hochsicherheitsgefängnissen bestehen grundsätzlich strengere Sicherheitskontrollen sowohl für Angehörige der Inhaftierten als auch für Strafverteidiger. 

An die Rechtsanwaltskammer München wurde in diesem Zusammenhang ein konkreter Einzelfall herangetragen, in dem eine Strafverteidigerin im Rahmen einer Sicherheitskontrolle zur Entkleidung aufgefordert wurde. Aus diesem Anlass wandte sich die Rechtsanwaltskammer München im Dezember 2020 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz wie auch die betroffene Justizvollzugsanstalt, wies auf die Stellung des Strafverteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege hin und bat um Rücksichtnahme auf die besondere Situation von Strafverteidigern in Ausübung ihres Berufs.

Mit Schreiben vom 29.03.2021 wurde seitens der Behördenleitung der JVA dargelegt, dass bei Haftanstalten höchster Sicherheitsstufe umfassende Sicherheitskontrollen unerlässlich sind. Sofern der Metalldetektorrahmen anschlägt, müssen grundsätzlich etwaige metallische Kleidungsstücke abgelegt werden. 

Gleichwohl wurde zugesagt, dass künftig auf die besondere Situation von Strafverteidigern verstärkt Rücksicht genommen werden soll. Im Fall, dass ein Metalldetektor anschlägt, wird der betroffene Rechtsanwalt zunächst (zur weiteren Eingrenzung für die Ursache mittels Handsonde) befragt. Sollten dennoch Verdachtsmomente bestehen bleiben, soll eine Entscheidung über das weitere Vorgehen künftig unter Zuziehung der Behördenleitung erfolgen. 

Die JVA weist darauf hin, dass beim Besuch Kleidung mit metallischen Bestandteilen oder Verzierungen möglichst vermieden werden sollte.


Ergebnisbericht STAR 2020 für das Wirtschaftsjahr 2018

Im Auftrag der BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) eine empirische Erhebung zur beruflichen und wirtschaftlichen Lage der deutschen Anwaltschaft durchgeführt. Im Rahmen des Ergebnisberichts STAR (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) wurde im Erhebungszeitraum Oktober 2019 bis März 2020 auch die Entwicklung der Anwaltschaft untersucht. Die Erhebung, die 2020 für retrospektiv für das Jahr 2018 gemacht wurde, unterstützten insgesamt 20 Rechtsanwaltskammern.

Erhoben wurden neben den „klassischen“ personen- und kanzleibezogenen Daten zur wirtschaftlichen Situation Angaben zu Mandats- und Vergütungsvereinbarungsstrukturen sowie erstmals detaillierte Daten zum Personal in Rechtsanwaltskanzleien. Ebenfalls zum ersten Mal wurden Zusatzfragen zur Nutzung des beA und dem Datenschutz gestellt. 

Wie im Ergebnisbericht aus dem Jahr 2018 wurden die Teilnehmenden nach ihren Erfahrungen und ihrer Verwendung von modernen anwaltsspezifischen Technologien (Legal Tech) befragt.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.


Gründung einer neuen Abteilung XV – Geldwäscheaufsicht

Die Rechtsanwaltskammern üben gemäß §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die Aufsicht über die nach dem GwG verpflichteten Rechtsanwälte und Rechtsbeistände aus und haben die Einhaltung der im GwG festgelegten Anforderungen durch die Verpflichteten zu überprüfen.

Im April 2021 hat der Kammervorstand eine neue Vorstandsabteilung gegründet und dieser folgende Aufgaben im Zusammenhang mit der Geldwäscheaufsicht übertragen: Geldwäscherechtliche Aufsichtsverfahren; Maßnahmen und Anordnungen nach § 51 GwG einschließlich Zwangsgeldandrohung und –festsetzung; Entscheidungen nach § 57 Abs. 2 GwG; Aufgaben der Verwaltungsbehörde im Sinne des OWiG für Ordnungswidrigkeiten nach § 56 GwG, ausgenommen das Zwischenverfahren (§ 67 OWiG).


Promotionspreis Uni Passau

Die RAK München und die Universität Passau sind seit dem Jahr 2005 aufgrund eines Kooperationsabkommens eng miteinander verbunden. Die Kooperation zeichnet insbesondere der von der RAK München gestiftete Promotionspreis, der über die juristische Fakultät verliehen wird, aus. Er soll das wissenschaftliche Interesse an anwaltsbezogenen Themen würdigen. Das Präsidium der RAK München wählt aus den Vorschlägen der juristischen Fakultät eine herausragende Arbeit aus.

Der Promotionspreis wurde im Rahmen einer Online-Promotionsfeier am 23.04.2021 Herrn Adrian Eberhard Oehmig für seine Dissertationsschrift „Die Bindung des Einzelklägers an das Ergebnis der Musterfeststellungsklage“ verliehen. 


Jour Fixe zwischen Vorstand der RAK und der Arbeitsgerichtsbarkeit am 03.05.2021

Von RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident RAK München

An dem halbjährlich stattfindenden Jour Fixe – situationsbedingt per Videokonferenz – nahmen die Herren Präsidenten Dr. Wanhöfer (LAG München), Dr. Dick (ArbG München) sowie als Vertreter der RAK München RA Florian Kempter und RA Dr. Thomas Weckbach teil.

Unter anderem wurden folgende Eingaben besprochen:

Gerügt wurde, dass zwischen der Verkündung der Entscheidung des Gerichts und der Mitteilung an die Parteivertreter mitunter mehrere Tage vergingen. Dem vorgetragenen Sachverhalt kann nicht nachgegangen werden, da die Eingabe kein Aktenzeichen enthielt. Im Übrigen dürfte es sich hierbei um einen Einzelfall handeln.

Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit wurde darum gebeten, den Geschäftsverteilungsplan zu personalisieren. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Eine Einsichtnahme in den personalisierten Geschäftsverteilungsplan ist in den Geschäftszimmern der Präsidenten nach entsprechender vorheriger Anmeldung möglich. 

Angeregt worden war auch, die E-Mail-Adressen der einzelnen Geschäftsstellen mitzuteilen. Dies ist nicht zweckmäßig, da die Zuordnung der Kammern zu den einzelnen Geschäftsstellen ständigen Änderungen unterliegt. 

Angeregt wurde auch, Terminprotokolle zeitnah zu übersenden, damit ggf. das Protokoll vor Ablauf einer evtl. Vergleichswiderrufsfrist vorliegt. Eine derartige Vorgehensweise liegt auch im Interesse der Gerichte. Üblicherweise erfolgt die Versendung der Protokolle zeitnah. 

Thema des Jour Fixe waren mehrere Eingaben im Hinblick auf die Abhaltung von Verhandlungen im Rahmen einer Videoverhandlung. Die Entscheidung, ob eine Verhandlung per Video oder im Rahmen persönlicher Anwesenheit im Gerichtsgebäude erfolgt, trifft der jeweilige Vorsitzende in eigener richterlicher Verantwortung. Gegenwärtig verfügen nur das Arbeitsgericht München und das LAG München über eine entsprechende Videoanlage. Diese Anlagen werden bisher bereits intensiv genutzt. Im Herbst sollen drei weitere Arbeitsgerichte im Bezirk des LAG München mit Videoanlagen ausgestattet werden. Eine verbindliche Festlegung des Zeitpunktes der Ausstattung ist gegenwärtig nicht möglich.

Eine Kollegin hatte angeregt, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während der mündlichen Verhandlung nicht tragen zu müssen. Ansonsten solle es genügen, wenn anwaltlich versichert wird, dass aus medizinischen Gründen das Tragen einer MNB unmöglich oder unzumutbar sei. Eine diesbezügliche Regelung kann seitens der Gerichtsleitung nicht getroffen werden, da die Sitzungsleitung bei dem/der jeweiligen Vorsitzenden liegt (§ 176 GVG). Er/Sie entscheidet, ob eine MNB in der mündlichen Verhandlung getragen werden muss und ob eine anwaltliche Versicherung genügen würde.

Verbandsvertreter, die als Syndikusrechtsanwälte zugelassen sind, monierten, dass ihnen vom Arbeitsgericht München Schriftsätze per Post und nicht per beA übersandt werden. Die Handhabung entspricht der gegenwärtigen Rechtslage, weil Prozessvertreter nicht der jeweilige Verbandsjurist, sondern der Verband als solcher ist. Ein besonderes elektronisches Verbandspostfach soll entwickelt werden.

Ein Kollege bat darum, dass aus per beA übersandten Dateien der Vergleichstext in den Beschluss des Gerichts kopiert werden sollte. Gegenwärtig wird untersucht, inwieweit dies möglich ist, nachdem es sich bei den per beA zugelassenen Dateien um PDF-Dateien handelt. 

Der nächste Jour Fixe wurde auf Montag, 25.10.2021 terminiert. 


IHK Niederbayern sucht Notgeschäftsführer bzw. Notliquidator

Die IHK Niederbayern hat im Jahr 2019 eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erstellt, die als mögliche Notgeschäftsführer für organlose Kapitalgesellschaften zur Verfügung stehen.

Die IHK Niederbayern hat sich kürzlich an die Rechtsanwaltskammer München gewandt und um eine Aktualisierung der Liste gebeten. Die Rechtsanwaltskammer München wird nunmehr eine neue Liste mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erstellen, die bei Bedarf für dieses Amt zur Verfügung stehen. Die Tätigkeit des Notgeschäftsführers umfasst die Erledigung von dringenden Rechtsgeschäften für handlungsunfähige Kapitalgesellschaften bzw. die Auskunftserteilung bei insolvenz- und liquidationsrechtlichen Fragen.

Bitte melden Sie sich bei Interesse für die Übernahme eines entsprechenden Amtes mit dem hier hinterlegten Formblatt bei der Rechtsanwaltskammer München.


Neue Referenten in der RAK München

 

Liane Riebel
Als Rechtsanwältin und dann Mitarbeiterin einer Rechtschutzversicherung in NRW gestartet, habe ich in den letzten zehn Jahren als Verwaltungsjuristin einer Hochschule und Rechtslehrerin an einer Fachoberschule in München gearbeitet. Seit April verstärke ich als Referentin im Geschäftsbereich des Präsidiums das Team der Mitgliederverwaltung und freue mich darauf, die Mitglieder der Kammer bei Fragen und Anliegen tatkräftig unterstützen zu dürfen. 

Christoph Stellmacher

Nach meinem Referendariat in Nürnberg sowie meiner mehrjährigen Tätigkeit als Verwaltungsjurist bei der Regierung von Oberbayern, bin ich seit dem 01.01.2021 bei der Kammer als Referent tätig. Innerhalb der Kammer gehöre ich im Geschäftsbereich des Präsidiums zum Team der Mitgliederverwaltung. Gerne stehe ich Ihnen in Bezug auf Ihre anwaltliche Tätigkeit bei Problemen und Fragen unterstützend zur Seite.

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