Die für Fachanwaltschaften zuständige Abteilung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München hat im Juni 2021 turnusgemäß alle Fachausschüsse neu bestellt.
Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO können die Rechtsanwaltskammern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben, die Befugnis verleihen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Seit Einführung der Fachanwaltschaft für Sportrecht im Jahr 2019 gibt es nun insgesamt 24 Fachgebiete, für die eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden kann.
Die Aufgabe der Fachausschüsse besteht in erster Linie darin, die von einem Rechtsanwalt vorzulegenden theoretischen und praktischen Nachweise zu prüfen und der zuständigen Abteilung des Kammervorstandes eine Empfehlung zu geben, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der beantragten Fachanwaltsbezeichnung vorliegen.
Die Berufungsdauer eines Fachausschussmitglieds beträgt vier Jahre. Insgesamt haben sich 97 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer München bereit erklärt, sich in einem der 25 Fachausschüsse ehrenamtlich für die Anwaltschaft zu engagieren. Besonders erfreulich ist, dass neben zahlreichen langjährigen Fachausschussmitgliedern, von denen viele auch weiterhin für diese wichtige Tätigkeit zur Verfügung stehen, auch einige Kolleginnen und Kollegen als neue Fachausschussmitglieder gewonnen werden konnten.