Die bayerische Justiz öffnet seit 2018 sukzessive den elektronischen Rechtsverkehr. Während einer Stufe 1 wurden elektronische Dokumente nur entgegengenommen, seit Februar 2019 versenden Gerichte auch elektronische Dokumente.
Seit 29.03.2021 versendet die bayerische Justiz flächendeckend bei allen bayerischen Gerichten in den Abteilungen für Zivil-, Familien- und Strafsachen, den Abteilungen für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungssachen sowie am Insolvenz-, Betreuungs- und Nachlassgericht, Nachrichten an Rechtsanwälte über beA.
Auch die Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichte in Bayern sind an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Gerichte ohne weitere Nachfrage jegliche Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA führen wollen und auch Zustellungen über das beA vornehmen werden.