Neuer Anwaltsausweis der Rechtsanwaltskammer München

Moderner und sicherer
TEXT: Redaktion der RAK München

Ab August 2021 können alle rund 22.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im OLG-Bezirk München einen neuen Rechtsanwaltsausweis beantragen. Der neue Anwaltsausweis wird sicherer und moderner sein und dadurch in seiner Akzeptanz als amtlicher Lichtbildausweis gestärkt. Er ist besonders fälschungssicher und kann –  z. B. bei Verlust – zentral für ungültig erklärt werden. Der bisherige Anwaltsausweis bleibt bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiterhin gültig. Die Gültigkeit des neuen Ausweises beträgt fünf Jahre.

Anders als der bisherige Ausweis, der von der DATEV e.G. produziert wurde, wird der neue Ausweis direkt in der Geschäftsstelle der RAK München hergestellt.

Wie und wo kann der Ausweis beantragt werden?

Der Ausweis kann direkt über den Mitgliederbereich auf der Website der RAK München bestellt und online bezahlt werden. Durch den digitalen Bestell- und Herstellungsprozess verringern sich Aufwand und damit auch – ganz erheblich – die Kosten für die Mitglieder. So soll die Gebühr für den Anwaltsausweis künftig nur noch EUR 14,00 betragen, statt bislang EUR 24,00 bzw. EUR 29,00.

Wo kann der Ausweis abgeholt werden?

Alle Mitglieder können den Ausweis in der Geschäftsstelle der Kammer in München oder außerhalb von München alternativ beim örtlich ansässigen Vorstandsmitglied im eigenen Landgerichtsbezirk abholen. Der gewünschte Abholort wird im Bestellprozess mit angegeben und nach Fertigstellung wird eine E-Mail mit den möglichen Abholzeiten an die Bestellerin/den Besteller versandt. Die Abholung muss persönlich erfolgen, um eine Identifizierung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum neuen Anwaltsausweis erhalten Sie in den kommenden Wochen auf der Website der RAK München.

Hier sehen Sie ein Musterexemplar:

Der neue Anwaltsausweis verfügt über zahlreiche Sicherheitsmerkmale, sichtbare und unsichtbare, darunter Hologramme, Microschrift, UV-Druck und viele mehr. Einzigartig ist die Möglichkeit, den QR-Code auf dem Ausweis z. B. mit einem Smartphone zu scannen und so jederzeit die aktuelle Gültigkeit des Ausweises im Internet abzurufen.