Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Rechtsanwalt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München und Mitglied des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer, für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Dienst der Rechtspflege und der Anwaltschaft das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Ordensinsignien wurden am 28.04.2021 von dem Bayerischen Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, überreicht. Coronabedingt musste dies ohne größeren Rahmen stattfinden. In seiner Laudatio würdigte Justizminister Eisenreich Thens über 20-jährigen ehrenamtlichen Einsatz im Dienste der Anwaltschaft im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München und darüber hinaus.
Vizepräsident RA Dr. Thomas Weckbach beschreibt einige Meilensteine, die Präsident Then bis jetzt setzte: Präsident Then ist seit über 20 Jahren Mitglied des Kammervorstands der Rechtsanwaltskammer München und wurde im Jahr 2006 zum Vizepräsidenten gewählt. Im selben Jahr wurde unter seiner Leitung der regelmäßige Jour fixe mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Jour fixe mit der Sozialgerichtsbarkeit begründet. Im Jahr 2007 rief RA Then den Workshop „Justiz und Versicherungsrecht“ ins Leben. Die gute Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und der Anwaltschaft in Bayern im Interesse der Rechtspflege ist darauf zurückzuführen, dass Präsident Then die Pflege und Vertiefung des Kontakts stets ein wichtiges Anliegen waren. Im Jahr 2014 erfolgte die Wahl zum Präsidenten der Rechtsanwaltskammer München in Nachfolge von Präsident Hansjörg Staehle. Seit sieben Jahren leitet Präsident Then die größte Rechtsanwaltskammer im Bundesgebiet mit über 22.500 Mitgliedern. Seit 2015 ist Präsident Then Schatzmeister der Bundesrechtsanwaltskammer und Mitglied im Präsidium.
„Sein verdienstvolles Wirken zum Wohle der Anwaltschaft wird sowohl seitens des Vorstands als auch von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer hoch geschätzt. Mit hoher Sachkunde und unter Zurückstellung eigener Belange setzt sich Präsident Then nachdrücklich für die Interessen der Anwaltschaft ein. Sein Einsatz gilt stets dem Ziel die Integrität des Berufsstandes der Rechtsanwälte zu wahren und dessen Freiheit zu sichern. Sein Berufsethos, sein Pflichtbewusstsein und seine Geradlinigkeit sind vorbildlich“, so Vizepräsident Dr. Weckbach.