Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür
Über die Ausgestaltung der aktiven Nutzungspflicht und die Möglichkeiten des beA
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe unserer Mitteilungen präsentieren zu können, die sich einem Praxis – und für uns alle in der täglichen Arbeit relevanten – Schwerpunktthema widmet: dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der aktiven Nutzungspflicht zum 01.01.2022. Ab dem kommenden Jahr greift diese Pflicht und das heißt für all diejenigen, die noch nicht mit dem beA arbeiten: bitte bestellen Sie Ihre beA-Karte und nehmen Sie Ihre Erstregistrierung vor. Weiterlesen