Editorial

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe unserer Mitteilungen präsentieren zu können, die sich einem Praxis – und für uns alle in der täglichen Arbeit relevanten – Schwerpunktthema widmet: dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der aktiven Nutzungspflicht zum 01.01.2022.

Ab dem kommenden Jahr greift diese Pflicht und das heißt für all diejenigen, die noch nicht mit dem beA arbeiten: bitte bestellen Sie Ihre beA-Karte und nehmen Sie Ihre Erstregistrierung vor.

 

"der elektronische Rechtsverkehr wird immer stärker unsere Kommunikation dominieren"

Bereits seit 2013 gibt es die passive Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, dessen Anwendungsbereiche 2017 durch die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz erweitert wurden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass einige Kolleginnen und Kollegen sich etwas schwertun, ihre Korrespondenz primär auf dem digitalen Weg über das beA zu führen. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass der elektronische Rechtsverkehr, ja, dass die Digitalisierung immer stärker unsere Kommunikation dominieren wird und freuen uns auf Ihr aktives Mitwirken! 

Um Ihnen eine Erstregistrierung so einfach wie möglich zu machen, haben wir die erforderlichen Informationen nochmals in diesem Heft zusammengefasst. RAin Julia von Seltmann, stv. Leiterin des Berliner Büros der BRAK, gibt einen Ausblick zum Thema „beA und mehr- die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs“. Außerdem finden Sie hierzu auch einen Artikel von Herrn RA Dr. Alexander Siegmund, Mitglied des Vorstands der RAK München, zur aktiven Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022.

In diesem Kammerjahr von besonderer Relevanz ist auch wieder unsere alljährliche Kammerversammlung 2021. Nachdem im vergangenen Jahr keine Kammerversammlung in Präsenz stattfinden konnte, hoffen wir, dass wir in diesem Jahr wieder eine Kammerversammlung in Präsenz veranstalten können. Bitte merken Sie sich hierfür den 12. November 2021 in der Alten Kongresshalle vor. Sie erhalten Einladung und Tagesordnung entsprechend der Geschäftsordnung (GO) der Rechtsanwaltskammer München rechtzeitig zugesandt. Wir freuen uns schon jetzt auf den persönlichen Austausch mit Ihnen! Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Ausgabe der Mitteilungen.

Bei der Kammerversammlung und in diesen Mitteilungen werden uns weitreichende Neuregelungen im anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere im anwaltlichen Gesellschaftsrecht beschäftigen. Noch kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag zahlreiche Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen, die sich maßgebend auf die Berufsausübung auswirken werden. In einem Beitrag fassen wir die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Änderungen der BRAO werden einen wichtigen Einschnitt und viele neue Konstellationen hervorrufen; einfacher wird es nicht; die Kammer München ist gut vorbereitet.

Wir wünschen Ihnen einen gesunden und schönen Sommer, 

bleiben Sie gesund.

Beste Grüße

Ihr Michael Then

Präsident