Vorstandssitzung Oktober 2022
Einen Monat vor der Kammerversammlung waren die dort einzubringenden Anträge das beherrschende Thema der regulären Vorstandssitzung. Kontrovers und ausführlich diskutiert wurde dabei der Haushalt 2023, der eine Erhöhung der Kammerbeiträge vorsieht, da die in den letzten Jahren vorgenommene Abschmelzung des Vermögens dazu geführt hat, dass aktuell eine Unterdeckung vorliegt. Seitens der Vorstandsmitglieder wurden Anregungen zum Sparen vorgebracht, die in weiten Teilen schon umgesetzt sind. Die gewünschten Einsparungen bei den Personalkosten lassen sich kaum umsetzen, da vertragliche und tarifvertragliche Bindungen bestehen und ein Abbau des Personals wegen der vielen zusätzlichen Aufgaben der letzten Jahre nicht möglich ist. Abschließend wurde beschlossen, den Haushalt in der vorgestellten Form der Kammerversammlung vorzulegen verbunden mit dem Antrag, den Kammerbeitrag auf EUR 340,00 zu erhöhen. Ebenfalls zur Vorlage in der Kammerversammlung wurde weiter über die Wahlordnung und die veranlassten Änderungen diskutiert und beschlossen.
Wegen des Urteils des Bundesgerichtshofs, mit dem die Vorstandswahl 2020 für den Wahlbezirk München I für ungültig erklärt wurde, fand am 21.10.2022 eine kurzfristig anberaumte weitere Vorstandssitzung per Video statt. Gegenstand waren viele Fragen rund um das Urteil des BGH, wie zum Beispiel die der Handlungsfähigkeit des restlichen Vorstands und des restlichen Präsidiums, der Vertretung des ausgeschiedenen Präsidenten durch die Vizepräsidentin und die des Ablaufs der Wiederholungswahl. Intensiv und insbesondere kontrovers wurde die Frage erörtert, ob die beiden Kollegen, die in der Wahl 2022 bereits in den Vorstand gewählt wurden, auf der Kandidatenliste für die Wiederholungswahl aufgeführt sein müssen.
Vorstandssitzung November 2022
Die Vorstandssitzung im November 2022 befasste sich neben dem Bericht aus dem Präsidium und Einsprüchen gegen Rügen wieder mit den Folgen des Urteils des BGH und zwar insoweit, als dass über den Antrag diskutiert wurde, Vizepräsidentin Riethmüller bereits an diesem Tag zur Präsidentin der RAK München zu wählen. Da die Mehrheit der Vorstandsmitglieder und vor allem Rechtsanwältin Riethmüller selbst der Ansicht waren, es sei besser, aus dem neu zusammengesetzten, wieder vollständigen Vorstand in der Dezembersitzung die Wahl zur Ergänzung des Präsidiums vorzunehmen, wurde der Antrag zurückgenommen.
Vorstandssitzung Dezember 2022
Der nach der Wiederholungswahl wieder vollständige Vorstand der Rechtsanwaltskammer München (nun mit 34 Mitgliedern) tagte zum ersten Mal in der neuen Besetzung. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl zur Vervollständigung des Präsidiums. Nach einer Diskussion darüber, ob das gesamte Präsidium neu zu wählen ist oder nur die derzeit unbesetzten Stellen nachzubesetzen sind, wurde festgestellt, dass nur die unbesetzten Präsidiumsstellen zu besetzen sind, da der Rest des Präsidiums ordnungsgemäß gewählt ist. Die Wahl erfolgte unter der Leitung des ältesten Vorstandsmitglieds, Rechtsanwalt Picker, und ergab am Ende das wieder vollständige Präsidium mit Rechtsanwältin Riethmüller als Präsidentin, Rechtsanwalt Dr. Siegmund als erstem Vizepräsident, Rechtsanwalt Dr. Remmertz als Schriftführer und Rechtsanwalt Prof. Knauer als 5. Vizepräsident. Auf ihren bisherigen Präsidiumsposten blieben Rechtsanwalt Dr. Kuhn als Schatzmeister und Rechtsanwältin Reisenhofer als 4. Vizepräsidentin. Unter der Leitung der neuen Präsidentin wurden noch die Abteilungen neu besetzt. Das erstmals neu in den Vorstand gewählt Mitglied Rechtsanwalt Böhm stellte sich dem Vorstand vor. Der Sitzungstag endete mit einem kurzen Weihnachtsumtrunk.