Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrem Bezirk. Derzeit sind im Kammerbezirk München 23.259 Mitglieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen (Stand: 15.12.2022). In dieser Zahl enthalten sind 56 Rechtbeistände, die nach § 209 BRAO in die Kammer aufgenommen sind, sowie 272 ausländische Anwälte, die sich gemäß § 2 EuRAG, § 206 Abs. 1 BRAO im Bezirk der Kammer niedergelassen haben. Insgesamt 15.757 Mitglieder der Kammer haben ihren Kanzleisitz im Bezirk des Amtsgerichts München.
Mit Wirkung zum 15.12.2022 wurden 156 neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 22 neue Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte sowie 316 Berufsausübungsgesellschaften zugelassen. Hier finden Sie die Namen der Kolleginnen und Kollegen.