Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der letzten Ausgabe der Mitteilungen für das Jahr 2022 haben wir ein buntes Themenangebot für Sie zusammengestellt: 

„In der Kammer wird das Jahr 2022 als ein ganz besonders intensives Jahr eingehen.“

In der Kammer wird das Jahr 2022 als ein ganz besonders intensives Jahr eingehen. Zweimal wurden Vorstandswahlen der Kammer organisiert und durchgeführt: Im Zeitraum vom 16.03.2022 bis 30.03.2022 fand die turnusgemäße Vorstandswahl 2022 einschließlich einer im LG-Bezirk Augsburg erforderlichen Nachwahl als Briefwahl statt. Am 01.06.2022 kam der neue Vorstand der RAK München zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und nahm seine Arbeit auf. 

Mit Urteil vom 12.09.2022, Az. AnwZ (Brfg) 41/21, hat der Bundesgerichtshof die Vorstandswahl 2020 im LG-Bezirk München I teilweise für ungültig erklärt. Die betroffenen elf Vorstandsmitglieder sind mit sofortiger Wirkung aus dem Kammervorstand ausgeschieden. Die Wiederholungswahl fand vom 21.11.2022 bis 05.12.2022 elektronisch statt. Am 07.12.2022 wurden die Wahlergebnisse verkündet, am 16.12.2022 kam der wieder vervollständigte Vorstand der RAK München zusammen und wählte das neue Präsidium.

Wir freuen uns, dass die Kammerversammlung in diesem Jahr wieder in Präsenz abgehalten werden konnte, und dass wir miteinander eine Vielzahl an Änderungen zur Beitrags-, Gebühren- und Entschädigungsordnung diskutiert und beschlossen haben. 

Ein wichtiges Thema im Jahr 2022 war die große BRAO-Reform: Mit Inkrafttreten der neuen BRAO am 01.08.2022 wurde jede anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft – unabhängig von ihrer Rechtsform – dazu verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten. Aufgrund der ebenfalls neu eingeführten Zulassungspflicht für die meisten Berufsausübungsgesellschaften ist unsere Kammer um über 400 weitere Mitglieder angewachsen.

Seit Ende Januar 2022 wurden zahlreichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufgrund einer Änderung in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz bankseitig die Sammelanderkonten gekündigt. Die BRAK hat daraufhin sofort Gespräche mit Ministerien und Verbänden aufgenommen, um die negativen Folgen für die Anwaltschaft abzumildern. Als ein Ergebnis hiervon wurde im Dezember bei der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung beschlossen, eine Anpassung von § 4 BORA vorzunehmen, die es den Banken ermöglichen soll, künftig wieder, so wie früher, Rechtsanwaltssammelanderkonten zu führen, ohne einen erhöhten Aufwand im Rahmen ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen betreiben zu müssen.

Was bewegte uns noch? Seit Ende Februar herrscht Krieg in Europa. Was im letzten Jahr noch undenkbar erschien, ist heute durch die täglichen Nachrichten und Bilder, die uns erreichen, traurige Realität. Auf der Website der Kammer haben wir aktuelle Informationen zusammengefasst, wie Sie ukrainischen Kolleginnen und Kollegen sowie der ukrainischen Bevölkerung helfen können. Lassen Sie uns bei all dem Alltagsstress, der uns umgibt, das Leid und das Schicksal Tausender nicht vergessen. Helfen Sie mit!

Helfen können Sie auch direkt vor Ort. Mit dem Unterstützungsfonds der RAK München unterstützt die Kammer auch in Not geratene Kolleginnen und Kollegen sowie deren Angehörige aus dem Kammerbezirk. Wenn Sie jemanden kennen, der oder die von dieser Unterstützung profitieren könnte und sollte, lassen Sie es uns bitte wissen!

Im Namen unseres gesamten Vorstands sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Rechtsanwaltskammer wünsche ich Ihnen erholsame Weihnachtstage, ein schönes Weihnachtsfest und für 2023 alles Gute, vor allem Gesundheit und Gelassenheit, um die Herausforderungen des anwaltlichen Alltags stets gut bewältigen zu können!

Herzlich,

Ihre Anne Riethmüller
Präsidentin