Abschlussprüfung der Rechtsanwalts-fachangestellten 2018/I

Die Termine für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2018/I stehen fest.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2018/I im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der alten Ausbildungsverordnung und Prüfungsordnung (Ausbildungsbeginn vor 2015 bzw. Wahlmöglichkeit im Jahr 2015) findet statt am:

Fachbezogene Informationsverarbeitung
Dienstag 16.01.2018

RVG, Rechnungswesen
Dienstag 23.01.2018

ZPO, Recht- Wirtschafts- und Sozialkunde
Mittwoch 24.01.2018


Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2018/I nach der neuen Ausbildungsverordnung und Prüfungsordnung (Ausbildungsbeginn nach dem 01.08.2015) findet statt am:

Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III – Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag 16.01.2018

Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I+II
Dienstag 23.01.2018

Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I+II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Mittwoch 24.01.2018

Informationen für Kanzleien

Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 31. Oktober 2017 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden und dabei jeweils den Namen des/der Auszubildenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aufgefordert zur Teilnahme an der Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31. März 2018 endet, sowie als auch Teilnehmer, die ihre Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt haben. Ferner werden auch die Auszubildenden aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Die Rechtsanwaltskammer München prüft diese Voraussetzungen im Einzelnen.

Alle weiteren Informationen zur Prüfungsgebühr, der mündlichen Abschlussprüfung sowie zulässigen und nicht zugelassenen Hilfsmitteln finden Sie auf der Website der Kammer München.

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