Der seit dem Jahr 2001 bundesweit einheitlich geregelte Abschluss bedarf der Ablegung einer staatlichen Prüfung, die die Rechtsanwaltskammer München einmal im Jahr anbietet. Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGB1 I, 2250), gibt die Kammer München die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) und den mündlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 3 PO) wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung
Montag 12.03.2018 (1. Prüfungstag)
Dienstag 13.03.2018 (2. Prüfungstag)
Mittwoch 14.03.2018 (3. Prüfungstag)
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO)
Dienstag 08.05.2018
Mittwoch 09.05.2018
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO)
Dienstag 15.05.2018
Mittwoch 16.05.2018
Donnerstag 17.05.2018
Für den schriftlichen und den mündlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2017.
Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist der 31.12.2017 (Ausschlussfrist).
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-muenchen.de abrufen.
Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, Teilnahmegebühr sowie zu zulässigen und nicht zugelassenen Hilfsmitteln während der Prüfung finden Sie hier.