Meldungen aus der Kammer

Aktuelles zum beA:
Von der beA-Karten-Bestellung bis zur Mandantenkommunikation

Ab dem 01.01.2018 gilt die passive Nutzungspflicht – was sollte man bis dahin unbedingt noch tun?

§ 31a VI BRAO sieht ab dem Jahresbeginn 2018 die passive Nutzungspflicht vor. Das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis nehmen müssen. Wer bislang noch nicht im Besitz einer beA-Karte ist, sollte – auch aufgrund der zeitlichen Komponente von Produktion und Auslieferung – daher schnellstmöglich aktiv werden. Die beA-Karten können bei der Bundesnotarkammer (https://bea.bnotk.de) unter Angabe der persönlichen Antragsnummer/SAFE-ID bestellt werden. Die BRAK empfiehlt, wenigstens auch eine beA-Karte für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus der eigenen Kanzlei zu bestellen. So ist es möglich, dass die Abholung und der Versand von digitalen Dokumenten über das beA auch von gut ausgebildeten Assistenzen übernommen werden können.

Um das beA nutzen zu können, ist außerdem eine Erstregistrierung erforderlich. Um sich frühzeitig mit dem Postfach vertraut zu machen, wird empfohlen, die Erstregistrierung so bald wie möglich vorzunehmen. Die BRAK hat dazu eine aktualisierte Broschüre herausgegeben, die das besondere elektronische Anwaltspostfach und den Erstregistrierungsprozess erklärt.
Die Informationsbroschüre „Gestatten, beA“ kann hier zum Download abgerufen werden.

Was tut sich in der technischen Entwicklung des beA?

Der elektronische Rechtsverkehr lebt von einer ununterbrochenen Dynamik. So wird auch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) laufend technisch weiterentwickelt und mit der Einführung neuer Funktionen noch enger auf die Bedürfnisse seiner Anwender zugeschnitten.

Neben einer verbesserten Rechteverwaltung, individuell konfigurierbaren Sichten auf Ordner im beA-Postfach, dem Versand an mehrere Empfänger zugleich und einer neuen Funktion zur Signaturprüfung ist es seit Juni 2017 nun auch möglich, über das beA Nachrichten mit sogenannten EGVP-Bürgerpostfächern (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) auszutauschen. Das bedeutet für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zukünftig nicht nur mit Gerichten und Behörden, sondern auch mit Mandanten über ihr beA kommunizieren zu können. Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin informierte in diesem Zusammenhang erst kürzlich darüber, was Privatpersonen und Unternehmen für die Kommunikation mit dem beA ihres Anwalts benötigen und warum bei der Nutzung des beA ein Virenschutz unerlässlich ist.

Bereits seit etwa zehn Jahren können Bürger und Unternehmen mithilfe des EGVP-Classic-Clients, der jedoch nur noch bis Ende des Jahres 2017 zur Verfügung stehen wird, sicher mit Behörden kommunizieren. Darüber hinaus kann auch auf alternative Drittprodukte zurückgegriffen werden. Sie sind auf den EGVP-Webseiten aufgeführt und ermöglichen damit auch weiterhin, dass sich Privatpersonen und Unternehmen mit Teilnehmern am elektronischen Rechtsverkehr austauschen können. Des Weiteren weist die BRAK alle beA-Nutzer ausdrücklich darauf hin, eigenverantwortlich auf die Verwendung eines aktuellen Virenschutzes zu achten und damit sicherzustellen, dass angehängte Dateien automatisch auf einen möglichen Virenbefall geprüft werden.


Alles im Blick – der neue Fortbildungs-Newsletter

Monat für Monat bietet die Rechtsanwaltskammer München ein umfassendes und inhaltlich breit gefächertes Seminarangebot, das sich sowohl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch an Kanzleimitarbeiter richtet. Allein im vergangenen Jahr nahmen mehr als 7.100 Mitglieder an insgesamt 200 Abendveranstaltungen und 35 Online-Seminaren teil.

Um diese Veranstaltungspalette noch transparenter zu gestalten und den Zugang zum Seminarangebot zu erleichtern, bietet die Rechtsanwaltskammer einen neuen, monatlichen Fortbildungs-Newsletter an.

Die Mitglieder der Kammer München erhalten damit regelmäßig einen Überblick über das gesamte Fortbildungsprogramm der Rechtsanwaltskammer, d.h. über aktuelle Seminare aus den juristischen Fachgebieten sowie Mitarbeiter- und allgemeine Seminare. Die erste Ausgabe des Fortbildungs-Newsletters erschien bereits im Juli 2017 und wird seitdem, immer zum Monatsende, an die Mitglieder der Kammer München versendet. Alle bisherigen Newsletter können jederzeit auf der Kammer-Website eingesehen werden.

Die aktuelle Ausgabe des Fortbildungs-Newsletters finden Sie hier.

Wer diesen zusätzlichen Service nicht wünscht, kann den Newsletter jederzeit abmelden.


Dozenten für Referendarausbildung gesucht

Sie haben Freude an der Vermittlung von anwaltsspezifischem Fachwissen, Nachwuchsförderung liegt Ihnen am Herzen und die Möglichkeit, sich über die Kanzleitätigkeit hinaus zu engagieren, weckt Ihr Interesse?

Für die Juristenausbildung – insbesondere die Rechtsanwaltsstation – ist die Rechtsanwaltskammer München auf der Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die vornehmlich Interesse an einer Dozententätigkeit im Fachgebiet „Verwaltungsrecht“ haben und die Ausbildung mit ihrem Einsatz unterstützen wollen.

Gesucht werden Dozenten für den Einführungskurs, in dem Referendare in die zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Praxis des Anwaltsberufs eingearbeitet und – zur Vorbereitung auf das Examen – „anwaltstypische“ Examensklausuren mit ihnen besprochen werden.

Der Einführungskurs findet zweimal jährlich, zum Beginn der jeweiligen Rechtsanwaltspflichtstation, statt und wird von der Rechtsanwaltskammer München in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt zur Unterstützung und Vorbereitung der praktischen Ausbildung  veranstaltet.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte schriftlich an merk@rak-m.de.


Kanzleivertreter und -abwickler gesucht

Nicht selten kommt es vor, dass Rechtsanwälte aufgrund von Krankheitsausfällen, Urlaub oder Terminen an ihrer Berufsausübung verhindert sind. In diesen Fällen wird an die Rechtsanwaltskammer oft die Frage herangetragen, ob Kollegen bekannt sind, die sich – zum Teil auch kurzfristig – einer entsprechenden Vertretung annehmen. Die Kammer München sucht daher laufend Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Kanzleivertretungen und auch -abwicklungen zu übernehmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte schriftlich bei der Kammer unter dem Stichwort „Kanzleivertretung“. Gerne können Sie dafür auch den folgenden Aufnahmeantrag nutzen. Dabei ist es für uns auch wichtig zu wissen, ob Sie nur Interesse an der Vertretung in einer bestimmten Region haben bzw. in welchen Fachgebieten Sie zur Verfügung stehen. Wir würden uns sehr freuen, weitere engagierte Kolleginnen und Kollegen in die „Abwickler- und Vertreterliste“ aufnehmen und sie bei Bedarf vorschlagen zu können. Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung allein jedoch noch keine Verpflichtung entsteht, eine Kanzleivertretung zu übernehmen.

Nähere Informationen zu den Rechten und Pflichten eines Kanzleivertreters bzw. -abwicklers können §§ 53, 55 BRAO sowie der Website der Rechtsanwaltskammer München entnommen werden.


Neues Abrechnungsverfahren für an Rechtsreferendare durch private Ausbildungsstellen gezahlte Zusatzvergütungen

Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 31. März 2015, Az. B 12 R 1/13 R, entschieden, dass das Bundesland, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung tragen muss, welche auf die Vergütung von Rechtsreferendaren entfallen, die sie von ihren Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhalten. Damit wird eine ordnungsgemäße sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Behandlung der unter das genannte Urteil fallenden Zusatzvergütungen erreicht.

Das neue Abrechnungsverfahren wird, wie in den Mitteilungen 1/2017 angekündigt, seit den Zuweisungen zur Rechtsanwaltsstation im Herbst 2017 angewandt. Hierfür sollte auch eine entsprechende Anpassung der in § 48 Abs. 6 JAPO enthaltenen Regelungen erfolgen. Diese Änderung ist mittlerweile in Kraft getreten und sieht vor, dass Rechtsreferendare nur dann privaten Ausbildungsstellen zugewiesen werden sollen, wenn sich deren Träger spätestens vier Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts mittels eines Formulars schriftlich dazu verpflichten, für den Fall der Gewährung von Zusatzvergütungen die Kosten für die auf die Vergütung entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu erstatten – einschließlich einer pauschalisierten Entschädigungszahlung, um die Kosten einer möglichen späteren Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abzugelten.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt dazu ein Informationsblatt sowie ein Formular zur Verfügung, die über die Homepage des Landesjustizprüfungsamtes eingesehen werden können.

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