Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn ermöglicht ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser bzw. eine Punktzahl von mindestens 87 Punkten erreicht haben und jünger als 25 Jahre sind, eine kostenlose Fortbildung und damit eine wertvolle Weiterentwicklung für ihre berufliche Zukunft.
Die Rechtsanwaltskammer München betreut dieses Förderprogramm, informiert und berät interessierte Absolventen und ist für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten zuständig, die im Bezirk der Kammer ihre Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt haben. Die Kammer prüft den Aufnahmeantrag und entscheidet über die jeweilige Aufnahme für ein Stipendium. Ebenso entscheidet sie im Einzelfall, welche Bildungsmaßnahmen gefördert werden.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um anspruchsvolle Weiterbildungen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die ein besonderes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft erfordern. Für Rechtsanwaltsfachangestellte käme eine fremdsprachliche Weiterbildung, auch im Ausland, sowie die Vorbereitung auf Prüfungen beruflicher Aufstiegsfortbildung in Frage, beispielsweise die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.
Anmeldefrist und Auswahlverfahren:
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2018. Bei der Auswahl der Stipendiaten entscheidet in erster Linie der Notendurchschnitt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. Die Formulare zum Antrag auf Förderung können telefonisch bei Frau Hafeneder unter der Telefon-Nr. (089)532944-63 angefordert werden.
Weitere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unter www.sbb-stipendien.de.
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