Editorial

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie halten die zweite Ausgabe der Kammermitteilungen als Onlineversion in den Händen bzw. haben Sie vor Augen. Die Vorstellung, künftig auf das Durchblättern des bislang auf Papier gedruckten Hefts verzichten zu müssen, das man mal eben aus der Aktentasche holen und ohne jedes Hilfsmittel lesen konnte, fiel mir nicht ganz einfach. Umso größer ist meine Überraschung, dass diese Umstellung von Print auf Digital nicht nur völlig unproblematisch war, sondern ich das neue Magazin jetzt sogar viel öfter „zur Hand nehme“ und ausgiebiger lese. Dafür mache ich zum einen die moderne und ansprechende Aufmachung verantwortlich, zum anderen aber gerade die Möglichkeit, gewissermaßen „von überall“ mittels Computer, Tablet und sogar (erstaunlich gut lesbar) vom Smartphone aus, auf die Mitteilungen zugreifen zu können. Etwa in der U-Bahn, auf der Wohnzimmer-Couch, im Wartesaal, oder – Dank PDF-Download – im Flugzeug. Als jemand, der an diesem Projekt selbst überhaupt nicht beteiligt war, will ich daher all jenen, die die Umstellung auf das neue Online-Magazin mit großem Einsatz und Engagement vorangetrieben haben, großes Lob aussprechen. Die neuen Mitteilungen lesen sich viel angenehmer und unkomplizierter. Ich hoffe, dass auch Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die vielen Vorteile der Online-Version bereits kennen und schätzen gelernt haben. Wenn nicht, probieren Sie es einfach aus. Die Umstellung gelingt viel schneller, als man vielleicht glaubt.

Diese Ausgabe der Mitteilungen steht unter dem Schwerpunktthema „Datenschutz“. Am 25.05.2018 treten die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und gleichzeitig ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die künftige Rechtslage gibt auch uns Anwälten in Bezug auf unsere eigenen Kanzleien weitreichende neue Verpflichtungen auf, teils im Spannungsverhältnis mit der anwaltlichen Verschwiegenheit.

„Soweit noch nicht geschehen, wird es also höchste Zeit, sich mit dem Datenschutz in der eigenen Kanzlei zu befassen.“

Dabei steht zu erwarten, dass die Beachtung dieser Pflichten künftig auch in Bezug auf die Anwaltschaft stärker kontrolliert werden wird, als das in der Vergangenheit der Fall war und Verstöße Sanktionen nach sich ziehen werden. Soweit noch nicht geschehen, wird es also höchste Zeit, sich mit dem Datenschutz in der eigenen Kanzlei zu befassen. Die Beiträge in diesem Heft ermöglichen einen sehr guten Einstieg und zeigen auf, was zu tun ist. Wir Anwälte werden aber noch weiter in die Pflicht genommen.

Ebenfalls basierend auf EU-Recht ist bereits am 26.06.2017 das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Tatsächlich ist Geldwäscheprävention nicht nur ein Thema für den Finanzsektor oder etwa bei Bargeldgeschäften. Gerade Rechtsanwälte unterliegen einem hohen Risiko, für Zwecke der Geldwäsche missbraucht zu werden, oft ohne dass wir es überhaupt bemerken. Das neue Geldwäschegesetz gibt uns u.a. auf, das Geldwäscherisiko in unseren Kanzleien zu analysieren und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche einzurichten. Auch hierzu findet sich ein Beitrag in diesem Magazin, der einen Überblick über die neue Rechtslage gibt. In diesem Zusammenhang kommen auch neue Herausforderungen auf die Rechtsanwaltskammern zu. Ihnen war schon nach bisheriger Rechtslage die Geldwäscheaufsicht über ihre Mitglieder übertragen. Die EU und der nationale Gesetzgeber nehmen die Kammern aber nun intensiver in die Pflicht und halten die Kammern etwa mittels Kooperations- und jährlicher Rechenschaftspflicht an, die Aufsicht auch verstärkt auszuüben. Dabei besteht kein Zweifel, dass diese Aufgabe der anwaltlichen Selbstverwaltung entzogen und staatlichen Behörden übertragen würde, wenn sich die Kammern dem nicht mit Verantwortung (und dem nötigen Augenmaß) stellen.

„Betrachten wir die neuen Vorgaben als Herausforderung.“

Trotz der weiteren vielfältigen Anforderungen an unseren Berufsstand: Lassen Sie sich nicht die Freude an Ihrem Beruf und an unserer eigentlichen Arbeit im Mandat nehmen! Betrachten wir die neuen Vorgaben als Herausforderung, der, wenn nicht wir Anwälte, dann wer überhaupt gewachsen ist?! In den allermeisten Fällen wird sich der zusätzliche Aufwand für uns auch sehr geringhalten, wenn wir uns erst einmal mit den Themen vertraut gemacht haben.

Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Bitte zögern Sie nicht, uns Ihre Meinung zu unserem neuen Magazin oder auch zu einzelnen Beiträgen mitzuteilen.

 

Ihr


Rolf G. Pohlmann
Vizepräsident und Schatzmeister