Kammerversammlung 2018

Die ordentliche Kammerversammlung 2018 findet am Freitag, den 04.05.2018 in der Alten Kongresshalle in München statt.


„Die ordentliche Kammerversammlung 2018 findet am Freitag, den 04.05.2018 in der Alten Kongresshalle in München statt.“

Der Beginn der Veranstaltung wird mit der Einladung bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor.

Einladung und Tagesordnung werden entsprechend der Geschäftsordnung (GO) der Rechtsanwaltskammer München bis spätestens Mittwoch, den 18.04.2018 versandt, zusammen mit einer Kurzfassung der Jahresrechnung 2017, dem Etatvorschlag 2017 in Gegenüberstellung zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2017, dem Etatvorschlag für das Jahr 2018 und einem Vorschlag für dessen Finanzierung.

Wir bitten Sie, die Anträge zur Tagesordnung gemäß § 5 Nr. 1 GO der Rechtsanwaltskammer München bis spätestens 5 Wochen vor der Kammerversammlung, d.h. bis spätestens Freitag, den 30.03.2018 schriftlich an den Kammervorstand zu richten (Postanschrift: Postfach 26 01 63, 80058 München oder per E-Mail info@rak-m.de).

In der Kammerversammlung 2018 finden nach § 68 Abs. 2 BRAO Neuwahlen statt. Folgende Vorstandsmitglieder scheiden turnusgemäß aus:

RA Jürgen Bestelmeyer (LG-Bezirk München I)
RA Dr. Albert Hägele (LG-Bezirk Kempten)
RAin Petra Heinicke (LG-Bezirk München I)
RAin Katalin Hölzl (LG-Bezirk Traunstein)
RAin Sirka Huber, M.M. (LG-Bezirk München I)
RA Sen. E.h. Ottheinz Kääb, LL.M. (LG-Bezirk München I)
RA Konstantin Kalaitzis (LG-Bezirk Traunstein)
RA Dr. Thomas Kuhn (LG-Bezirk München I)
RA Martin Lang (LG-Bezirk München I)
RAin Gabriele Loewenfeld (LG-Bezirk München I)
RA Rolf G. Pohlmann (LG-Bezirk München I)
RAin Marion Reisenhofer (LG-Bezirk Ingolstadt)
RA Dr. Torsten Schaefer, LL.M. (LG-Bezirk München I)
RA Harald Seiler (LG-Bezirk Landshut)
RAin Silke Werts (LG-Bezirk Passau)
RA Jürgen Völtz (LG-Bezirk München I)

Da Herr Kollege Prof. Dr. Jörn Steike (LG-Bezirk München II) und Frau Kollegin Dr. Susanne Reinemann (LG-Bezirk München I) ihr Amt niedergelegt haben, sind insgesamt in 7 Landgerichtsbezirken 18 Vorstandsmitglieder zu wählen. Diese verteilen sich wie folgt:

Ingolstadt: 1 Mitglied
Kempten: 1 Mitglied
Landshut: 1 Mitglied
München I: 11 Mitglieder
München II: 1 Mitglieder
Passau: 1 Mitglied
Traunstein: 2 Mitglieder

Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, den 30.03.2018 an den Kammervorstand zu richten. Dazu wird auf § 11 Nr. 1 GO verwiesen.

 Dort heißt es:

„Wahlvorschläge sind mindestens fünf Wochen vor dem Zeitpunkt der Kammerversammlung, in der die Wahl stattfinden soll, schriftlich bei der Kammer einzureichen. Später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Jedes Mitglied der Kammer kann mehrere Wahlvorschläge einreichen oder unterstützen und sich auch selbst zur Wahl vorschlagen. Die wirksamen Wahlvorschläge sind den Kammermitgliedern spätestens zu Beginn der Kammerversammlung bekannt zu geben. Eine Liste mit den wirksamen Wahlvorschlägen liegt eine Woche vor der Kammerversammlung in der Geschäftsstelle der Kammer zur Kenntnisnahme durch die Kammermitglieder auf. Zusätzlich soll sie auf der Homepage der Kammer veröffentlicht werden. Gewählt werden kann nur, wer ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurde.“

Wählbar ist gemäß § 10 Nr. 2 GO für den jeweiligen Landgerichtsbezirk nur, wer am Tag der Versammlung, also am 04.05.2018, im Bezirk des Landgerichts seine Kanzlei unterhält oder im Fall einer Befreiung gemäß §§ 29 Abs. 1, 29a Abs. 2 BRAO zuletzt unterhalten hat. Darüber hinaus sind die Vorschriften in § 65 BRAO (Voraussetzungen der Wählbarkeit), § 66 BRAO (Ausschluss von der Wählbarkeit) und § 67 BRAO (Recht der Ablehnung der Wahl) zu beachten.

Der Gesetzgeber räumt den regionalen Rechtsanwaltskammern künftig die Möglichkeit ein, die Vorstandswahl entweder durch Briefwahl oder als elektronische Wahl durchzuführen. Da die entsprechende Änderung des § 64 BRAO erst zum 01.07.2018 in Kraft tritt, findet die Vorstandswahl 2018 wie in den vergangenen Jahren als Präsenzwahl statt.