Sie sind auf der Suche nach geeigneten Auszubildenden für Ihre Kanzlei?

Gastbeitrag des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit München
TEXT: Melanie Tillner, Dipl.-Soz. Univ.

Sichern Sie Ihren langfristigen Personalbedarf durch eine rechtzeitige Personalplanung und arbeiten Sie einem Fachkräftemangel aktiv entgegen. In der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit unter https://jobboerse.arbeitsagentur.de finden Sie genau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Ihrer Kanzlei passen.

Hierzu bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit nützliche Werkzeuge und eine leistungsfähige Plattform mit zahlreichen Vorteilen:

  • Besetzen Sie offene Stellen schnell und passgenau.
  • Erfassen und pflegen Sie Stellenangebote selbstständig.
  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenangebote kostenfrei.
  • Präsentieren Sie Ihre Kanzlei in der JOBBÖRSE.
  • Greifen Sie auf einen bundesweiten Bewerberpool zu.
  • Nutzen Sie ein innovatives Suchverfahren auf Basis von Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Nutzen Sie verschiedene Möglichkeiten, um mit Bewerberinnen und Bewerbern direkt in Kontakt zu treten.

Ihr fester Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service vor Ort unterstützt Sie bei der Schaltung und Betreuung Ihrer Stellenanzeige.

Zur Hervorhebung Ihres Stellenangebotes in der JOBBÖRSE gibt es folgende Empfehlungen:

  1. Kurze Kanzleipräsentation im Stellentext: Wer sind wir? Nennung der Fachgebiete bzw. Spezialisierungen, evtl. Mitarbeiteranzahl (z.B. Information analog zur Website Ihrer Kanzlei)
  2. Was bietet meine Kanzlei dem potenziellen Auszubildenden (m/w) an? – Stichwort Attraktivität als Ausbildungsbetrieb:
    • Kann im Vorfeld ein Schnuppertag oder -praktikum zum gegenseitigen Kennenlernen absolviert werden?
    • Ist der Einstieg auch flexibel, d.h. vor dem regulären Ausbildungsbeginn September möglich? 
    • Sind auch Wechsler (kanzlei- oder fachfremde) und/oder evtl. Studienabbrecher bzw. Seiteneinsteiger willkommen?
    • Bietet die Kanzlei weitere Sozialleistungen, wie die Erstattung der Fahrtkosten, Essengutscheine o.Ä. an?
    • Liegt die Ausbildungsvergütung über der Empfehlung der Anwaltskammer?
  3. Es ist durchaus sinnvoll, eine kurze Beschreibung des Ausbildungsberufes und seiner Tätigkeiten im Textfeld anzugeben, um noch zögernde Jugendliche für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w) zu begeistern und adäquat anzusprechen, siehe z.B. unter www.berufenet.de.
  4. Die Vorrausetzungen bzw. Anforderungen, die an den Bewerber gestellt werden, sollten in ansprechender Art und Weise und unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angegeben werden.
  5. Sie erwarten, dass auch Ihre potenziellen Auszubildenden gut und sicher mit der EDV, insbesondere mit der E-Mail Kommunikation, umgehen können? Fordern Sie im Stellenangebot explizit dazu auf, sich online zu bewerben.
  6. Geben Sie unbedingt an, wenn eine Option zur Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis besteht.

Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Kanzlei und bilden Sie aus!

Für weitergehende Beratung und Anfragen stehen Ihnen gern Ihre Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service vor Ort oder unter 0800/4555520 zur Verfügung.