Termine für die Abschlussprüfung der RA-Fachangestellten 2018/II

Die Termine für die Abschlussprüfung 2018/II stehen fest.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2018/II im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der neuen Ausbildungsverordnung findet statt am:


Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
– Fachkundliche Texte formulieren und gestalten

Montag, 14.05.2018 und Dienstag, 15.05.2018
 

Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse
Dienstag, 05.06.2018
 

Rechtsanwendung im RA-Bereich, Wirtschafts- & Sozialkunde
Mittwoch, 06.06.2018
 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2018/II nach der alten Ausbildungsverordnung findet statt am:


Fachbezogene Informationsverarbeitung
Mittwoch, 16.05.2018
 

RVG, Rechnungswesen
Dienstag, 05.06.2018
 

ZPO, Recht- Wirtschafts- und Sozialkunde
Mittwoch, 06.06.2018 
 

Anmeldeschluss jeweils: 02.03.2018 (Ausschlussfrist)
 

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellt werden. Der Prüfungsort sowie der zeitliche Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, die Gesetzessammlung „Schönfelder“ und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen. Reine Solarrechner sind ungeeignet. Ferner sind unkommentierte Gebührentabellen sowie ein Kalender für 2017 und 2018 mitzubringen.

Nicht zugelassen sind:

  • Bemerkungen, Erläuterungen
  • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind
  • farbliche Markierungen, die ein Schema erkennen lassen (z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
  • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühr), wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
  • Textausgaben mit Erläuterungen (z.B. DAV Textausgabe RVG)
     

Aufgefordert zur Teilnahme an der Abschlussprüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 01.09.2018 endet. Auf Antrag des Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbildenden kann ohne besondere Nachweise auch zugelassen werden, wessen Ausbildungszeit nicht später als am 01.10.2018 endet.

Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 02.03.2018 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer München im Einzelnen geprüft.
 

Die Prüfungsgebühr beträgt 75,00 € je Prüfungsteilnehmer, fällig mit der Anmeldung und zahlbar auf das Konto der Rechtsanwaltskammer München:

Kreditinstitut: UniCredit Bank AG
IBAN: DE21 7002 0270 0000 0816 31
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX

Wir bitten, jeweils den Namen des Auszubildenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Nimmt der Prüfungsbewerber nur an höchstens drei Prüfungsfächern teil, so ermäßigt sich die Gebühr auf 37,00 €.
 

Der Termin der mündlichen Abschlussprüfung bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.

 

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