Ende November 2017 ist die STAR-Erhebung 2017/2018 gestartet. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Dabei werden die Angaben in Vollzeit tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte etwa zu Alter, Geschlecht, Spezialisierung, Honorarumsätzen oder Kanzleiform und -standort ausgewertet und verglichen. Die Erhebung wurde bereits zum 17. Mal von der Bundesrechtsanwaltskammer in Auftrag gegeben und wird vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführt. Im Rahmen der STAR-Erhebung 2017/2018 werden die Daten für das Wirtschaftsjahr 2016 abgefragt.
Die Rechtsanwaltskammer München nimmt wie zahlreiche andere regionale Rechtsanwaltskammern an der STAR-Erhebung teil. Die Erhebungsunterlagen wurden bereits an die per Zufallsstichprobe ausgewählten Kolleginnen und Kollegen postalisch versandt. Da die seit 1993 fortlaufend erhobenen Daten der STAR-Studie eine wichtige Grundlage der berufsständischen Vertretung gegenüber der Politik darstellen, bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen, die per Zufallsstichprobe ausgewählt wurden, an der diesjährigen STAR-Erhebung teilzunehmen. Die erhobenen Daten werden auch regelmäßig im Rahmen von fortlaufenden Verfahren an Gerichte und Behörden weitergeleitet, da diese das Verhältnis von Umsatz und Kosten in einer Rechtsanwaltskanzlei oft nicht realistisch einschätzen können
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