Meldungen aus der Kammer

Kammermedaille für besonderes Engagement verliehen

Die anwaltliche Selbstverwaltung als Hauptaufgabe der Rechtsanwaltskammern und Grundpfeiler für die individuelle Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft lebt insbesondere vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. So vergibt die Kammer München eine Medaille an Personen, die sich in besonderer Weise um den anwaltlichen Berufsstand und/oder die Belange der Kammer/der Anwaltschaft verdient gemacht haben.

Im Dezember 2017 vergab das Präsidium, das über die Verleihung entscheidet, erneut zwei Kammermedaillen als besondere Auszeichnung. Darüber freuen durfte sich zum einen Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Reinemann. Sie erhielt die Kammermedaille zum Zeichen des Dankes für ihr engagiertes Wirken im Vorstand, insbesondere als Mitglied der Abteilung II für Berufsrecht, als Mitglied der Abteilung VIII für Öffentlichkeitsarbeit sowie für ihr besonderes Engagement im Rahmen der Arbeitsgruppe für die Neukonzeption und erfolgreiche Umsetzung der Digitalen Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München.

Die zweite Kammermedaille wurde Frau Rechtsanwältin Sirka Huber, M.M., verliehen – als Zeichen des Dankes für ihr engagiertes Wirken im Vorstand, insbesondere als neue Vorsitzende der Abteilung XII für Vermittlungen, als Mitglied der Abteilung II für Berufsrecht, als Mitglied der Abteilung VIII für Öffentlichkeitsarbeit sowie ebenfalls für ihr besonderes Engagement im Rahmen der Arbeitsgruppe für die Neukonzeption und erfolgreiche Umsetzung der Digitalen Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München.


Examenspreis der RAK München an der Universität Augsburg

RAK-Vizepräsident Dr. Thomas Weckbach hat am 21.09.2017 im Rahmen der Examensfeier den Preis der Rechtsanwaltskammer München an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg verliehen. Die Preisträgerin des Examenspreises für die beste Erste Juristische Staatsprüfung im Prüfungstermin 2017/1 am Prüfungsort Augsburg ist Frau Anna Ostenried.


Von null auf beA in wenigen Schritten

Ab dem 01.01.2018 wird das besondere elektronische Anwaltspostfach – kurz beA – verpflichtend. Die Rechtsanwaltskammer München informiert Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte unkompliziert und sympathisch im eigens erstellten beA-Erklärvideo, wie das besondere elektronische Anwaltspostfach funktioniert – von der Bestellung der beA-Karte bis hin zum Nachrichtenversand.

Das Video steht noch dieses Jahr auf der Website der RAK München im Mitgliederbereich unter Elektronischer Rechtsverkehr bereit.


Neues beA-Postfach bei Widerruf der Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und sodann folgender Neuzulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Seit dem 27.11.2017 steht das beA auch für Syndikusrechtsanwälte zur Verfügung. Die für die Bestellung der beA-Karte erforderliche SAFE-ID kann mittlerweile von jedem Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org eingesehen werden. Im Hinblick auf die ab dem 01.01.2018 auch für Syndikusrechtsanwälte bestehende passive Nutzungspflicht für das beA sollten folgende Punkte beachtet werden:


Beim Wechsel von Rechtsanwälten aus der Kanzlei in ein Unternehmen kommt es vor, dass im Zuge des Ausscheidens aus der Kanzlei auf die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt verzichtet und der Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) für die Tätigkeit im Unternehmen gestellt wird. Dies hat Auswirkungen auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA):


Verzichtet ein niedergelassener Rechtsanwalt auf seine Zulassung, wird sie durch die Rechtsanwaltskammer widerrufen (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BRAO). Mit Bestandskraft des Widerrufs erlischt die Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer. Gemäß § 31a Abs. 4 BRAO hebt die Bundesrechtsanwaltskammer die Zugangsberechtigung zum beA auf, sobald die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer erlischt. Der Zugriff auf das beA, das als niedergelassener Rechtsanwalt genutzt wurde, ist dann nicht mehr möglich.


Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, wird hierfür ein neues beA eingerichtet. Für dieses neue Postfach muss eine neue beA-Karte beantragt werden. Die ursprüngliche SAFE-ID, die für die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt vergeben wurde, kann für die Bestellung nicht genutzt werden. Vielmehr wird hierfür eine neue SAFE-ID generiert. Verlegt der Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz dagegen lediglich in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer gemäß § 27 Abs. 2 BRAO, bleiben seine beA-Daten erhalten.


Weitere Kanzlei – weiteres beA

Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ist seit dem 18.05.2017 in § 27 BRAO die Möglichkeit der Einrichtung „weiterer Kanzleien“ eröffnet worden.

 

Weitere Kanzleien eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin werden jedoch erst ab dem 01.01.2018 in die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern eingetragen (§ 31 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BRAO n.F.). Gemäß § 31a Abs. 7 BRAO n.F. wird die Bundesrechtsanwaltskammer ebenfalls ab dem Jahr 2018 für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene weitere Kanzlei eines Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer ein gesondertes besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Dieses zusätzliche beA-Postfach ist zwingend an die Einrichtung einer weiteren Kanzlei geknüpft, d.h., ein Antrag ist (über die Eintragung der weiteren Kanzlei hinaus) nicht vorgesehen. Die Eintragung der Kanzlei erfolgt durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer. Mit der SAFE-ID des neuen Postfachs muss eine eigene beA-Karte erworben werden.


EGVP-Postfächer werden abgeschaltet

Am 01.01.2018 wird der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet und durch einen Nachfolge-Client ersetzt, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient. Sofern Sie noch ein EGVP-Postfach unterhalten, stellen Sie bitte schnellstmöglich auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) um. Bitte vergessen Sie hierbei nicht, dass das EGVP-Postfach gelöscht werden muss. Wie das funktioniert, erfahren Sie im beA-Newsletter der BRAK (Ausgabe 43/2017 vom 26.10.2017).

Sofern Sie mit Mandanten über das EGVP kommuniziert haben, ist das auch zukünftig möglich. Zwar werden die EGVP-Bürger-Clients nur noch bis Ende 2017 verfügbar sein, auf der EGVP-Website finden Sie jedoch alternative Drittprodukte, auf die Ihre Mandanten zurückgreifen können. So wird sichergestellt, dass sich Privatpersonen und Unternehmen mit Teilnehmern am elektronischen Rechtsverkehr austauschen können und in beide Richtungen eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht wird.


Wissenswertes zum Datenschutz in Anwaltskanzleien

Wir versenden täglich E-Mails, speichern Dokumente in der Cloud und nutzen zahlreiche digitale Wege, um zu kommunizieren, zu interagieren und uns auf dem Laufenden zu halten. Dass dabei eine große Menge an Daten transportiert und verarbeitet wird, ist vielen oft gar nicht bewusst. Die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation und virtuellen Arbeitsplatzgestaltung entwickeln sich unterdessen zunehmend weiter – so auch in der Anwaltschaft und der Justiz. Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, der bayernweiten Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs seit Oktober 2017 und der generellen Nutzung von E-Mail- und Cloud-Diensten ist die Digitalisierung in Kanzleien und Gerichten längst angekommen.

 

Umso wichtiger ist es, sich mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit zu beschäftigen – nicht zuletzt auch aufgrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25.05.2018 gelten und den Datenschutz in Europa vereinheitlichen wird.

 

Die Rechtsanwaltskammer München hat auf ihrer Website daher aktuelle Informationen zum Thema „Datenschutz in Anwaltskanzleien“ zusammengestellt. Hier finden Sie neben einer Übersicht über den gesetzlichen Rahmen auch nützliche Hinweise zur sicheren Kommunikation in der Kanzlei und weitere Informationsmaterialien, darunter beispielsweise eine Checkliste und Links zu aktuellen Artikeln.


Keine individuellen Bestätigungen mehr für eingereichte Fachanwalts-Fortbildungsnachweise

Fachanwälte haben gemäß § 15 FAO die Verpflichtung, jährlich 15 Stunden an Fortbildung nachzuweisen. Anders als in den vergangenen Jahren wird die Rechtsanwaltskammer München zukünftig keine Bestätigungsschreiben nach Eingang der Fortbildungsnachweise versenden. Sofern wir einen eingereichten Nachweise nach den Vorgaben von § 15 FAO nicht oder nur teilweise anerkennen können, sofern Nachfragen unsererseits bestehen oder Unterlagen noch beigebracht werden müssen, werden wir Sie selbstverständlich weiterhin wie gewohnt informieren.


Jour fixe Arbeitsgerichtsbarkeit

Im jüngsten Jour fixe Arbeitsgerichtsbarkeit am 18.10.2017 ging es unter anderem um die Themen Bearbeitung von PKH-Anträgen durch die Gerichte, Festsetzung der Gebühren bei Mehrvergleich im PKH-Verfahren sowie elektronischer Rechtsverkehr.

 

Am Jour fixe nahmen neben dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Harald Wanhöfer und Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts München, auch der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München, RA Dr. Thomas Weckbach, und RA Florian Kempter teil. Dabei wurden verschiedenste Themen behandelt. Die Vertreter der Anwaltschaft sprachen unter anderem die verzögerte Bearbeitung von Prozesskostenhilfeanträgen an. In diesem Zusammenhang ging der Appell an die Anwaltschaft, darauf zu achten, dass die Anträge vollständig ausgefüllt samt Anlagen eingereicht werden.

 

Weiterhin wurde die Thematik „Festsetzung der Gebühren bei Mehrvergleich im PKH-Mandat“ erörtert. Das Landesarbeitsgericht München vertritt hier eine andere Rechtsauffassung als die anderen Landessozialgerichte. Da die Problematik letztlich die richterliche Unabhängigkeit berührt, ist der Gesetzgeber aufgerufen, diesbezüglich Klarheit zu schaffen.

 

Seit dem 01.10.2017 sind alle bayerischen Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte elektronisch erreichbar. In diesem Zusammenhang bitten die Gerichte darum, bei der Einreichung von Schriftsätzen anzugeben, wer der jeweilige Kanzleisachbearbeiter ist. Diese Bitte betrifft insbesondere Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften, LLPs und RA-GmbHs. Dies erleichtert die Bearbeitung und Zustellung an den jeweiligen Rechtsanwalt. Zudem wird darum gebeten, Schriftsätze und Klagen jeweils gesondert einzureichen und nicht in einem Sammelordner. Letzteres sollte bereits aus eigenem Interesse von allen Kolleginnen und Kollegen beachtet werden, um mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden.

 

Der nächste Jour fixe ist für den 25.04.2018 vorgesehen. Themenvorschläge können bereits jetzt eingereicht werden.


Zeit für gemeinsamen Austausch

Das Münchner Praktikerforum bietet Anwalt- und Richterschaft eine Diskussionsplattform für aktuelle Themen und neue Impulse.

 

Am 16.10.2017 fand erstmals ein vom Arbeitsgericht München in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München initiiertes Praktikerforum statt. Das Thema der Veranstaltung war „Der Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO – Gefahren, Fallstricke und praktische Lösungsvorschläge“. Getragen wurde es insbesondere von zwei Impulsreferaten durch Herrn Vorsitzenden Richter Maximilian Haarpaintner sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Sedlmeier, LL.M.

 

Im Anschluss daran nutzten die teilnehmenden Vertreter aus Richter- und Anwaltschaft die Möglichkeit, über die referierten Themen frei zu diskutieren, Meinungen auszutauschen und neue Denkansätze anzustoßen. Dabei wurden vor allem die praktischen Probleme sowohl aus Sicht der Richter als auch aus Sicht der Rechtsanwälte erörtert und besprochen.

 

Mit dem Ziel, einen ungezwungenen Austausch zwischen Anwaltschaft und Justiz zu schaffen, stieß das Münchner Praktikerforum auf beiden Seiten auf rege Teilnahme und Resonanz und soll in Zukunft wiederholt werden. Sobald sich diesbezüglich neue Informationen ergeben oder ein neuer Termin steht, wird die Rechtsanwaltskammer München diese im Fortbildungs-Newsletter sowie im Seminarportal bekannt geben.


Teilnehmer für Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland gesucht

Rechtsstaatliche Strukturen erfordern eine starke und unabhängige Anwaltschaft, die über ein nachhaltiges Netzwerk verfügt, einen regelmäßigen Fach- und Informationsaustausch pflegt und dabei auch Verständnis für andere Rechtssysteme entwickelt.


Um dies zu fördern, führt die Bundesrechtsanwaltskammer seit 2015 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für die Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) das Projekt „Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland“ durch. Finanziert von der Robert Bosch Stiftung, finden hierzu Seminare mit engagierten deutschen und chinesischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt.


Ziel des Projektes ist es, sich über das Verständnis der eigenen Rolle als Rechtsanwalt sowie über die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen auszutauschen. Durch persönliche Begegnungen und einen fachbezogenen Dialog soll außerdem die Grundlage für eine solide Kooperation zwischen den Anwaltschaften Chinas und Deutschlands geschaffen werden.

 

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland 2018
Das bereits 8. Seminar im Rahmen des Rechtsanwaltsaustausches findet vom 04.03.2018 bis 11.03.2018 in Shanghai statt. Dazu sucht die BRAK aktuell sechs Teilnehmer/-innen.


Inhalte des Seminars
Das Fachprogramm umfasst die Themen „Anwaltliches Berufsrecht“ sowie die „Alternative Streitbeilegung mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahren“. Daneben sind auch Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant.


Teilnahme-Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Teilnehmer mitbringen:

  • in Deutschland zugelassene/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
  • mehrjährige anwaltliche Berufserfahrung
  • sehr gute Englisch-Kenntnisse (die Seminarsprache ist Englisch)
  • ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit (Erfahrungen in diesem Bereich sind von Vorteil)


Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich!
Sollten Sie Interesse am deutsch-chinesischen Anwaltsseminar haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer Sprache (eine DIN A4-Seite) bis zum 08.01.2018 an:

Bundesrechtsanwaltskammer
z.H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto
Littenstraße 9, 10179 Berlin
E-Mail: domaschke@brak.de
Weitere Informationen finden Sie hier.


Aufruf zur Weihnachtsspende 2017

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem alljährlichen Spendenaufruf dürfen wir Ihnen wieder die Nothilfe ans Herz legen. Die Nothilfe ist eine Einrichtung der Rechtsanwaltskammer München, die in Not geratene Kolleginnen und Kollegen aus dem Kammerbezirk sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene finanziell unterstützt. Die Spendeneinnahmen kommen ausschließlich diesem Zweck zugute.

 

Gerade zur Weihnachtszeit werden Sie mit vielen Spendenaufrufen überhäuft werden. Wir würden uns dennoch freuen, wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen könnten, um die Not der Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien etwas lindern zu können.

 

Eine Spendenquittung geht Ihnen ohne Aufforderung zu Beginn des Jahres 2018 zu. Abschließend dürfen wir Sie noch bitten, uns bedürftige Kammermitglieder oder deren Angehörige zu benennen. Alle Hinweise werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

 

Im Namen der Nothilfe danke ich Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Weihnachtsspende.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Michael Then
Präsident

 

 

Bildquellen:
Universität Augsburg
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Bundesrechtsanwaltskammer