Architekten und Juristen im Dialog zum Thema "Vergabe und Bauleitung"

Die gemeinsame Fachtagung der Bayerischen Architektenkammer und der Rechtsanwaltskammer München fand am 12. November 2018 zum achten Mal statt. Ziel der Veranstaltung war neben der Vermittlung fachlichen Wissens auch die Förderung des interdisziplinären Austauschs.

Am 1. September 2018 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft, ab Oktober 2018 gelten neue Regeln bei der E-Vergabe. Die diesjährige Fachtagung „Architekten und Juristen im Dialog“ bot daher die ideale Möglichkeit, Rechtsanwälte und Architekten über diese Themengebiete zu informieren.

Im Rahmen ihrer Grußworte wiesen Rechtsanwalt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München, und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Franz Damm, Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Architektenkammer, auf die Vielzahl der Änderungen im Jahr 2018 hin. Diese betreffen Rechtsanwälte und Architekten in gleichem Maße. Zur Förderung der Zusammenarbeit müsse daher der Blick auf die Schnittstellen gelenkt werden, um die verschiedenen Anforderungen auch aus dem Blickwinkel der jeweils anderen Berufsgruppe betrachten zu können.

In einem ersten Vortrag zum Thema „Das Bauprodukterecht nach neuer BayBO“ informierte Dr. Andreas Habermann aus der Bayerischen Staatskanzlei über die Neuordnung des Bauprodukterechts. 

Dipl. Ing. Univ. Rupert Ehrlenspiel, Leiter Brandforschung und Brandprüfung (TUM), verdeutlichte die Neuerungen in seinem Vortrag zum Thema „Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten“ anhand von Beispielen aus der Praxis und zeigte Handlungsmöglichkeiten auf.

Gemeinsam erörterten Dipl. Ing. FH Reinhold Grünbeck, Architekt, Vergabestelle Stadt Regensburg, und Rechtsanwalt Matthias Goede zum Thema „E-Vergabe - Aufgabenverteilung öffentliche Hand ./. Dienstleister“, inwieweit öffentliche Auftraggeber Vergaben an externe Vergabeplattformen oder externe Dienstleister übertragen können.

Schnittstellen zwischen Architekten und Fachplanern klärte Rechtsanwalt Dr. Hendrick Hunold zum Thema „Koordiniert Ausschreiben“ für die Leistungsphasen 6 und 7.

Schließlich informierte Rechtsanwältin Stefanie Hering zum Thema „VOB/B ./. Neues Bauvertragsrecht“, welche Möglichkeiten nach dem neuen Bauvertragsrecht noch verbleiben.

Als Moderator führte Rechtsanwalt Jürgen Bestelmeyer durch den Tag und trug wesentlich zum Gelingen dieser Veranstaltung bei.