Im Rahmen der Juristenausbildung durchläuft jeder Referendar nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein Pflichtwahlpraktikum. Eines der sieben Berufsfelder, die gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 JAPO zur Wahl stehen, ist das Berufsfeld Anwaltschaft, dessen Organisation durch die Rechtsanwaltskammer München für den Oberlandesgerichtsbezirk München erfolgt.
In diesem Lehrgang werden die Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit sowie Taktiken und Risiken der Mandatsführung vermittelt. Zudem erfolgt die Vorbereitung der Referendare auf die bevorstehende mündliche Prüfung.
Die Abteilung VII des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer München hat sich zu einer Neuordnung des Berufsfeldes Anwaltschaft ab Juli 2019 entschieden. So kann den Referendaren ein noch besseres Bild ihrer zukünftigen Tätigkeit als Rechtsanwälte in verschiedenen Rechtsgebieten vermittelt werden.
Den Ablaufplan mit konkreten Vortragsthemen finden Sie hier.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Dozent für das Berufsfeld Anwaltschaft haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail an seminare@rak-m.de und die Information, welchen Vortrag Sie gegebenenfalls übernehmen würden.