Umfrage: Forschungsprojekt "Verständigung in Strafverfahren"

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht werden um Teilnahme gebeten.

"Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht werden um Teilnahme gebeten."

Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (Prof. Dr. Jörg Kinzig) wurde zusammen mit den Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain) und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matthias Jahn) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit beauftragt, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. Den Hintergrund des Forschungsvorhabens bildet das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168).

Die Universität Tübingen führt hierzu eine bundesweite Onlinebefragung justizieller Akteure, darunter auch der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, über die derzeitige Verständigungspraxis durch. Diese Umfrage bildet einen sehr wichtigen Teil des Forschungsprojekts. Nur durch die Beteiligung von Fachanwälten kann sichergestellt werden, dass die Praxis der Verständigung in Strafverfahren repräsentativ evaluiert wird.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu unserer Onlinebefragung:

https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685 

Die Bearbeitung wird rund 20-25 Minuten in Anspruch nehmen. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme wird ausdrücklich hingewiesen. Nach Angaben der Universität Tübingen erfolgt die Bearbeitung anonym; es würden keine Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Weitere Informationen über die Untersuchung finden Sie unter https://www.verstaendigung-in-strafverfahren.de/