Am 23. Oktober 2018 fand erneut der regelmäßige Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Leitern der Augsburger Justizbehörden und den für den Landgerichtsbezirk Augsburg gewählten Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München statt. Teilgenommen haben der Präsident des LG Augsburg, Dr. Veh, der Präsident des AG Augsburg, Dr. Münzenberg, der leitende Oberstaatsanwalt Werlitz sowie RA Dr. Weckbach, RA Weiß und RAin Riethmüller für die RAK München.
Folgende Themen wurden besprochen:
FAXVERSAND
Der Präsident des Amtsgerichts, Herr Dr. Münzenberg, bittet darum, nach Möglichkeit davon abzusehen, Schriftsätze generell vorab und mit Anlagen per Fax zu versenden. Dadurch werden die Faxgeräte insbesondere des Familiengerichts blockiert, sodass zum Teil eilige und fristgebundene Faxnachrichten nicht rechtzeitig übermittelt werden können. Er wird im Gegenzug bei seinen RichterkollegInnen anregen, nicht jeden zur Kenntnis weitergeleiteten Schriftsatz mit einer Stellungnahmefrist zu versehen, sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist.
Hinsichtlich der in letzter Zeit gehäuft aufgetretenen Schwierigkeiten des Faxversands an das Amtsgericht Augsburg, Außenstelle Edisonstraße, teilt Herr Dr. Münzenberg mit, dass das Problem von Technikern überprüft wurde. Wie nun geklärt wurde, liegt das Problem bei den Sendegeräten. Sofern diese noch kombinierte Fax-/ Telefongeräte sind, die auf einer einzigen Telefonleitung senden, so brechen Faxübertragungen in der Regel ab, wenn zeitgleich Anrufe auf derselben Leitung eingehen. Herr Dr. Münzenberg empfiehlt, Faxschreiben besser an die allgemeine Faxnummer des Strafjustizzentrums zu übermitteln.
NACHLASSPFLEGER/INNEN GESUCHT
Das Nachlassgericht Augsburg hat Bedarf an NachlasspflegerInnen. Die Vergütung dieser Tätigkeit erfolgt nach tatsächlichem Aufwand mit einem im Einzelfall festzulegenden Stundensatz von durchschnittlich etwa 100 Euro. Bewerbungen von InteressentInnen werden an das Nachlassgericht Augsburg zu Händen Frau Rechtspflegerin Büttner erbeten.
BERATUNGSHILFE FÜR AUSSERGERICHTLICHE SCHULDENBEREINIGUNG / FÜR "TRENNUNGSFOLGEN"
Die zwischen den im Insolvenzrecht tätigen KollegInnen und den RechtspflegerInnen streitige Frage, ob Rechtsuchenden für die außergerichtliche Schuldenbereinigung Beratungshilfe zusteht, oder ob sie vom Gericht zu Recht an die Schuldnerberatungsstellen z.B. von Caritas und Diakonie verwiesen werden, wird besprochen. Der Präsident des Amtsgerichts will sich für eine praktikable Lösung des Problems einsetzen.
RA Weiß weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit einem Beratungshilfeschein, der „wegen Trennungsfolgen“ erteilt wurde, bis zu vier unterschiedliche Tatbestände abgerechnet werden können, sofern diese auch tatsächlich Gegenstand der Beratung waren (z. B. Scheidung, Unterhalt, Kindschaftssachen).
BELEGVORLAGE BEI EINZAHLUNG VON AUSLAGENVORSCHÜSSEN AN DIE LANDESJUSTIZKASSE
RA Weiß bittet darum zu prüfen, ob bei eingeforderten Auslagenvorschüssen tatsächlich auch immer eine Belegvorlage angeordnet werden müsse. Seiner Ansicht nach sollte es ausreichen, wenn die Einzahlungen tatsächlich erfolgen, ohne dass noch gesondert Belege dafür vorgelegt werden.
ZUSTELLUNGEN ÜBER DAS BEA
Der Präsident des Landgerichts Dr. Veh weist darauf hin, dass Amtsgericht und Landgericht Augsburg auf den Empfang von Schriftstücken über das beA eingerichtet sind. Die Augsburger Justizbehörden schicken aber ihrerseits derzeit noch nichts über das beA an die Anwaltschaft raus. Die maßgeblichen Schulungen für die Justiz werden voraussichtlich im April 2019 stattfinden. Herr Dr. Veh sichert zu, dass die Anwaltschaft informiert wird, bevor die Augsburger Gerichte damit beginnen, Zustellungen über das beA vorzunehmen.