Bericht zu den Vorstandssitzungen Oktober und November 2018

Was plant die RAK München aktuell in Sachen „Geldwäscheaufsicht“? Welche berufspolitischen Neuigkeiten gibt es auf internationaler Ebene? Und wie steht die Kammer zur Frage, ob bzw. inwieweit sich Dritte an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen dürfen?

VORSTANDSSITZUNG OKTOBER 2018


Vorstellung eines elektronischen Wahlsystems 

Mit Blick auf zukünftige Wahlen wurde dem Vorstand ein elektronisches Wahlsystem vorgestellt. Dabei wurden insbesondere Sicherheitsfragen und Praktikabilitätsfragen erörtert. Die Wahlfirma stellte in der Sitzung den Ablauf sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Online-Wahlverfahrens vor und berichtete, dass hierbei sämtliche Wahlgrundsätze gewahrt werden. Ein besonderes Augenmerk werde auf die geheime Stimmabgabe gelegt. So sei durch die Kommunikationswege und die Systemarchitektur gewährleistet, dass kein Rückschluss von der abgegebenen Stimme auf den Wahlberechtigten möglich ist. Auch die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Online-Wahl werden hier vollumfänglich eingehalten. Erstmals werden die Wahlen zur Satzungsversammlung 2019 online durchgeführt.

Vorschlagslisten für die Besetzung am Anwaltsgericht

Der Vorstand der RAK München war auch in diesem Jahr wieder aufgerufen, Kolleginnen und Kollegen für die Übernahme eines Richteramts am Anwaltsgericht München (AnwG) sowie dem Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (BayAGH) gem. §94 BRAO vorzuschlagen. 

Die Mitglieder der Gerichte werden von der Landesjustizverwaltung für eine Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Mitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder berufen werden. 

Aktuelles zur Geldwäscheaufsicht

Der Schatzmeister berichtete über den aktuellen Sachstand sowie zu politischen Entwicklungen in Sachen Geldwäscheaufsicht. Hierbei wurden in erster Linie die Ergebnisse aus der Befragung der Mitglieder hinsichtlich der Verpflichteteneigenschaften erläutert. Demnach erfüllen 30% der angeschriebenen Rechtsanwälte die Eigenschaft als „Verpflichtete“ im Sinne des GwG. Die RAK München habe zudem eine Reihe von Maßnahmen getroffen – insbesondere die erfolgreiche Einrichtung eines Hinweisgebersystems auf der Website, das Angebot von Schulungen sowie die themenbezogenen Veröffentlichungen in den Kammer- und BRAK-Mitteilungen. Mit Blick auf die anstehenden Prüfungen der Verpflichteten wurde auf die Entwürfe einer Checkliste, in der sämtliche Pflichten erfasst sind, sowie auf einen entsprechenden Prüfbogen hingewiesen. Die Prüfanordnung soll, so der Schatzmeister, noch dieses Jahr an insgesamt 2% der verpflichteten Mitglieder versandt werden. Des Weiteren berichtete er von einem Treffen im Bundesfinanzministerium, bei dem u.a. der aktuelle Stand bezüglich der Umsetzung der Geldwäscheaufsicht kritisch erfragt wurde. Um belegen zu können, dass die RAK München im Rahmen der Selbstverwaltung den Verpflichtungen nach dem GwG nachkommt, wurde noch einmal betont, dass daher noch dieses Jahr vor Ort Prüfungen erfolgen sollten.  Im Vorfeld von anlassbezogenen Prüfungen müsse jedoch zunächst definiert werden, was hierbei als Anlass gewertet werden könne.

VORSTANDSSITZUNG NOVEMBER 2018


Neues aus Europa

Hinsichtlich der Neuigkeiten auf internationaler Ebene wurde die Organisation des BRAK-Büros in Brüssel sowie die der CCBE und deren Ausschüsse vorgestellt. Ein aktuelles Thema sei der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. So sei eine Brexit Taskforce eingerichtet worden, die sich u.a. mit der Frage beschäftige, ob britische Anwälte nach dem Brexit weiterhin aufgenommen bleiben können. Eine Entscheidung liege hierfür noch nicht vor.

Fremdkapitalbeteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften

Im Rahmen der diesjährigen BRAK-Hauptversammlung wurde die Frage der Fremdkapitalbeteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften diskutiert sowie beschlossen, bis Ende Januar 2019 eine Stellungnahme der einzelnen Kammern hierzu einzuholen. Der Präsident führte in das Thema ein. Zentral gehe es um die Frage, ob bzw. inwieweit sich Dritte an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen dürfen. Daraufhin folgte eine rege Diskussion, wobei der Vorstand sowohl Pro- als auch Contra-Argumente erläuterte. Für die Fremdkapitalbeteiligung spreche zum einen, dass das Bedürfnis der Deckung von Kapitalbedarf auch bei Anwaltsgesellschaften vorhanden sei und man sich der zunehmenden Digitalisierung sowie der Veränderung des Rechtsdienstleistungsmarktes nicht entziehen könne. Aktuell habe man noch die Möglichkeit, diese Entscheidung mitzugestalten und Einfluss darauf zu nehmen, wie und in welchem Umfang eine solche Beteiligung als zulässig erachtet werden sollte. So könne eine vorsichtige Öffnung durch die Rechtsanwaltschaft bei gleichzeitiger Wahrung der anwaltlichen Werte erfolgen. Auf der anderen Seite wurde festgehalten, dass bei einer Fremdbeteiligung gerade die anwaltliche Unabhängigkeit und die Qualität der Rechtsberatung nicht mehr sichergestellt werden könnten. Schließlich wolle jeder, der sich an einer Gesellschaft beteiligt, auch eine höhere Rendite erzielen, wodurch die Unabhängigkeit des Anwalts stets in Frage gestellt werden würde. Am Ende der Diskussion wurde schließlich ein gesammeltes Meinungsbild eingeholt, das in die Stellungnahme an die BRAK einbezogen wird.

Seehaus

Auch die weitere Nutzung des Seehauses in Starnberg stand erneut auf der Sitzungsagenda. Der Vorstand diskutierte verschiedene Möglichkeiten, wie das Seehaus zukünftig genutzt werden könne. Auf Grundlage eines Gutachtens, dass die unverzügliche Einstellung der derzeitigen Nutzung des Seehauses zwingend erachtet, wurde mehrheitlich beschlossen, dass das Seehaus zunächst in den Vermögenshaushalt der Rechtsanwaltskammer München übergeht.