Wahlen zur 7. Satzungsversammlung

Im nächsten Jahr finden die Wahlen zur Satzungsversammlung statt. Hierzu sollten Sie Folgendes wissen:

In der Zeit vom 16.04.2019 bis 30.04.2019 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München die Wahlen zur 7. Satzungsversammlung statt. Die Mitglieder der Satzungsversammlung aus dem Kammerbezirk werden erstmals durch elektronische Wahl gewählt.

Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). 

Aktuell besteht die Satzungsversammlung aus 95 direkt gewählten Mitgliedern der regionalen Rechtsanwaltskammern, den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und dem Präsidenten der BRAK. Allein stimmberechtigt sind die in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Mitglieder. Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Die Rechtsanwaltskammer München ist derzeit mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern in der Satzungsversammlung vertreten. 

Nach derzeitigem Mitgliederstand werden wieder 11 Vertreter in die 7. Satzungsversammlung zu wählen sein.

Zum Mitglied der Satzungsversammlung kann gemäß § 65 BRAO i.V.m. § 191b Abs. 3 BRAO nur gewählt werden, wer Mitglied der Rechtsanwaltsanwaltskammer München ist und den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. 

Zur Sicherung der regionalen Repräsentanz hat der Kammervorstand nach § 2 Ziff. 1 und Ziff. 4 der Wahlordnung zwei Wahlbezirke gebildet: Den Wahlbezirk 1 für den LG-Bezirk München I und den Wahlbezirk 2 für die übrigen LG-Bezirke.

Die Verteilung der Kandidaten wird wie folgt erfolgen:

Wahlbezirk 1 (LG München I): 7 Kandidaten

Wahlbezirk 2 (Region): 4 Kandidaten

Weitere Informationen zu den Wahlen zur 7. Satzungsversammlung sowie deren Ablauf finden Sie ab Ende Januar 2019 in einer Sonderausgabe der Mitteilungen. Ein Formular für die Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie bereits jetzt hier abrufen.