Jahresrückblick 2018 der Ausbildungsabteilung

Welche Maßnahmen wurden 2018 ergriffen, um neue Azubis zu gewinnen?

Um Interessenten für den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten zu gewinnen, wurden im Jahr 2018 regelmäßig Messen mit dem Messestand der Rechtsanwaltskammer München besucht. Die Betreuung erfolgte durch ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte, Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende. Hier konnten sich Interessenten, u.a. anhand des Flyers der Rechtsanwaltskammer München, informieren und direkt Fragen stellen.

Für verschiedene schulische Veranstaltungen, an denen keine persönliche Teilnahme möglich war, wurden Informationsmaterialien, Handouts und Flyer versandt. 

Auch der Kontakt mit der Agentur für Arbeit wurde gepflegt, um den Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei den zuständigen Berufsberatern präsent zu halten. 

Ausbildenden Kanzleien wurde, auf Antrag, das Ausbildungssiegel verliehen. 

Auf der Website informiert die Rechtsanwaltskammer München umfangreich über den Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und vermittelt anhand einer Praktikumsliste Praktikumsplätze, über die Stellenbörse Ausbildungsplätze. Interessierte Kanzleien können hier jederzeit aufgenommen werden, bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an ausbildung@rak-m.de

Überblick zu den Ausbildungszahlen

Im Jahr 2018 wurden bislang 368 neue Ausbildungsverträge geschlossen, die noch immer bestehen. Dies sind 26 Ausbildungsverträge mehr als im Vorjahr.

Die Ausbildungsverhältnisse verteilen sich wie folgt auf die Regionen: 

Augsburg

58

16  %

Ingolstadt

20

5  %

Kempten

27

7  %

München

194

53  %

Straubing

34

9  %

Traunstein

21

6  %

Gastschüler Ulm/Ravensburg

14

 4  %

Wie wird der neue Online-Ausbildungsvertrag angenommen?

Der Online-Ausbildungsvertrag wird von den Kanzleien zum größten Teil positiv angenommen und als Arbeitserleichterung empfunden. In der Ausbildungsabteilung gingen lediglich vereinzelte Anfragen zum technischen Ablauf und der Notwendigkeit der Registrierung ein. 

Sollten Sie Fragen zum Online-Ausbildungsvertrag haben, steht Ihnen die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer München telefonisch unter 089/53 29 44-780 oder per E-Mail an ausbildung@rak-m.de zur Verfügung.

Ausblick

Für die Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten steht mit der sog. Winterprüfung, die Abschlussprüfung im Termin 2019/I unmittelbar bevor. 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2019/I nach der neuen Ausbildungsverordnung findet wie folgt statt:

  • Mittwoch, 16.01.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III 
  • Dienstag, 22.01.2019
    Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
  • Mittwoch, 23.01.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2019/I nach der alten Ausbildungsverordnung findet wie folgt statt:

  • Mittwoch, 16.01.2019
    Fachbezogene Informationsverarbeitung
  • Dienstag, 22.01.2019
    RVG, Rechnungswesen
  • Mittwoch, 23.01.2019
    ZPO, Recht- Wirtschafts- und Sozialkunde

Die sog. Sommerprüfung, die Abschlussprüfung im Termin 2019/II wird im Mai 2019 folgen.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2019/II nach der neuen Ausbildungsverordnung findet wie folgt statt:

  • Montag, 27.05.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III
  • Dienstag, 28.05.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III
  • Mittwoch, 29.05.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III
  • Dienstag, 04.06.2019
    Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
  • Mittwoch, 05.06.2019
    Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde

Jede/jeder Auszubildende legt die Prüfung im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III an einem Termin ab. Der Prüfungstag ist abhängig vom Prüfungsort und wird den Auszubildenden frühzeitig mitgeteilt. 

 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2019/II nach der alten Ausbildungsverordnung findet wie folgt statt:

  • Mittwoch, 29.05.2019
    Fachbezogene Informationsverarbeitung
  • Dienstag, 04.06.2019
    RVG, Rechnungswesen
  • Mittwoch, 05.06.2019
    ZPO, Recht- Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2019/II ist einheitlich der 08. März 2019. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.