beA – Gerichtsbezirk Augsburg

Im Rahmen des Jour fixe im Gerichtsbezirk Augsburg waren neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Vorlage von Belegen im Rahmen der Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe ein Thema.

Einmal pro Halbjahr treffen sich die Behördenleiter der Justiz in Augsburg – der Präsident des LG Augsburg Dr. Herbert Veh, der Präsident des AG Augsburg, Dr. Bernt Münzenberg, sowie der LOStA Rolf Werlitz – mit den in Augsburg tätigen Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer München, RAin Anne Riethmüller, RA Werner Weiss und VP RA Dr. Thomas Weckbach, zu einer gemeinsamen Besprechung. Im Rahmen des am 21.03.2017 stattgefundenen Jour fixe wurden verschiedene Themen behandelt. Schwerpunkte waren das beA sowie die Tatsache, dass die Richterinnen und Richter beim Amtsgericht Augsburg unterschiedliche Voraussetzungen für die Vorlage von Belegen im Rahmen der Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe schaffen. Präsident Dr. Bernt Münzenberg berichtete, dass im Rahmen einer Richterbesprechung angeregt worden sei, eine möglichst einheitliche Handhabung zu pflegen.

Dr. Herbert Veh, Präsident des LG Augsburg, wies darauf hin, dass das Landgericht und die Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Augsburg am 28.06.2017 den elektronischen Rechtsverkehr in der ersten Stufe eröffneten. Das bedeute, dass Schriftsätze ab diesem Tag über das beA elektronisch eingereicht werden könnten. Seitens der Justizbehörde würden die elektronisch eingereichten Dokumente zunächst ausgedruckt und in Papierform weitergeleitet. Eine Weitergabe in elektronischer Form werde erst in der zweiten Stufe, voraussichtlich ab dem Jahr 2018, möglich sein. Seitens der Kammer wurde den Richterinnen und Richtern der Augsburger Justizbehörden zudem angeboten, das beA vorgestellt zu bekommen, um die Möglichkeiten der Anwaltschaft im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs kennenzulernen. Die Behördenleiter haben dieses Angebot begrüßt.

Schriftsätze nicht unnötig per Fax versenden

Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident der RAK München, hatte im Rahmen des Jour fixe eine Diskussion zum Thema Fortbildungsveranstaltungen angeregt. Sein Vorschlag, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Richtern und Rechtsanwälten, beispielsweise zum Thema „Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren“ anzubieten, wurde begrüßt und soll weiter verfolgt werden. RA Werner Weiss hatte darauf hingewiesen, dass die Postlaufzeit der Dienstpost zwischen München und Augsburg teilweise mehr als eine Woche dauere. Gerade im Hinblick auf Terminladungen beziehungsweise Abladungen sei dies misslich. Die Präsidenten werden intern überprüfen, ob insoweit Änderungsbedarf besteht.

Erneut behandelt wurde auch der Umstand, dass zu viele Schriftsätze unnötiger weise per Fax vorab übermittelt würden. Zum Teil würden auch Abschriften und Anlagen per Fax bei den Gerichten eingereicht. Die Justiz bittet darum, nur wirklich dringliche, fristgebundene Schriftsätze im Ausnahmefall vorab per Fax zu übermitteln, jedoch keinesfalls Abschriften und Anlagen. Es wird erwartet, dass sich das Thema „Fax“ erledigen, zumindest aber der Faxanfall reduzieren wird, wenn mittels beA Schriftsätze bei Gericht eingereicht werden können. 

Themen rechtzeitig einreichen

Präsident Herbert Veh bat zudem, darauf zu achten, gerichtlichen Schriftsätzen ausreichend Abschriften beizufügen. Das Problem stelle sich insbesondere dann, wenn mehrere Parteien beteiligt seien, beispielsweise mehrere Beklagte oder auch Streithelfer. Der Landgerichtspräsident wies weiter darauf hin, dass vom Gericht keine Schecks mehr als Gerichtskostenvorschüsse entgegengenommen werden könnten. Es bestehe stattdessen die Möglichkeit, die Klage beziehungsweise Anträge ohne Vorschüsse einzureichen und nach Erhalt der Vorschussanforderung direkt unter Angabe des Aktenzeichens an die Landesjustizkasse zu überweisen. Am schnellsten und einfachsten sei es jedoch, im Klageschriftsatz eine Lastschriftermächtigung für die Landesjustizkasse über den konkreten Gerichtskostenvorschuss zu erteilen.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, zu behandelnde Themen rechtzeitig vor dem Jour fixe einzureichen. Sofern es sich um Gerichtsverfahren handelt, ist es erforderlich, das Aktenzeichen des Verfahrens mitzuteilen. Der nächste Jour fixe ist für den 10.10.2017 terminiert. 

 

VP RA Dr. Thomas Weckbach, Augsburg

D23/D790-17-ze