Termin für die Zwischenprüfung steht fest

Die Zwischenprüfung findet in diesem Jahr am Freitag, dem 24.11.2017, statt. In der Region erfolgt die Abnahme der Prüfung in der Regel in den Berufsschulen, in München wird der Prüfungsort dagegen über eine gesonderte Mitteilung kommuniziert.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich durchgeführt. Die ausbildenden Rechtsanwälte sind verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, die bereits ein Jahr ausgebildet worden sind beziehungsweise die Lehrzeit verkürzen, zur Zwischenprüfung anzumelden, soweit die Zwischenprüfung nicht schon abgelegt wurde. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung den Nachweis ihrer Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung voraus.

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden, vorzunehmen. Die Anmeldeformulare können die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München telefonisch unter (0 89) 5 32 94 47 80 anfordern.

Zugelassene Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzestexte, Taschenrechner.

Nicht zugelassen sind: Bemerkungen, Erläuterungen; Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie zum Beispiel „Verjährung“ oder „Berufung“; farbliche Markierungen, die ein Schema erkennen lassen (beispielsweise Rot für Zulässigkeit, Blau für Begründetheit, Gelb für Anspruchsgrundlagen); Gebührentabellen mit Erläuterungen (zum Beispiel: Berechnung der Mittelgebühr o.Ä.) wie beispielsweise Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen; Textausgaben mit Erläuterungen (zum Beispiel DAV Textausgabe RVG).

 

Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung ist der 06.10.2017