Meldungen aus der Kammer

Neuzulassungen in der RAK München

Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwälte in ihrem Bezirk. Derzeit sind im Kammerbezirk München 21.597 Mitglieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, wobei die Zahl stetig ansteigt. In dieser Zahl enthalten sind 76 Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die Kammer aufgenommen sind, sowie 193 ausländische Anwälte, die sich gemäß § 2 EuRAG, § 206 Abs. 1 BRAO im Bezirk der Kammer niedergelassen haben. Insgesamt 14.353 Mitglieder der Kammer haben ihren Kanzleisitz im Bezirk des Amtsgerichts München.

Mit Wirkung zum 08.06.2017 wurden 278 neue Rechtsanwälte zugelassen. Hier finden Sie die Namen der Kolleginnen und Kollegen.

Das Formular zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann hier abgerufen werden. Weitere Information zum Thema Zulassung und Mitgliedschaft finden Sie unter https://rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/zulassung-und-mitgliedschaft.html.


Gut fortgebildet mit dem Seminarportal der RAK

Die Rechtsanwaltskammer München bietet ihren Mitgliedern regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu den verschiedensten Themen an. Über das Seminarportal können Sie sich für die einzelnen Kurse anmelden – und finden dort auch weiterführende Informationen zu den einzelnen Angeboten. Ein neuer Fortbildungsnewsletter wird Sie künftig auch über die einzelnen Seminare informieren.

Das Gesamtangebot finden Sie auf unserem Seminarportal.


Schlichtungsstelle warnt vor Betrugsmasche

 

Derzeit werden bundesweit Briefe mit dem Logo der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, dem Slogan „Wir schlichten für Sie. Unabhängig und neutral.“ und unter Angabe einer anderen Adresse (Fasanenstraße 81,10623 Berlin), mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 3.300 Euro versandt. Unterzeichnet sind die Schreiben von einem Herrn F. Mertens. Nach Eingang dieses Schreibens werden die Betroffenen wiederholt von einem Herrn angerufen, der sich als Herr Mertens ausgibt, und sie unter Nennung einer Kontoverbindung auffordert, den Betrag zu zahlen. Das Logo der Schlichtungsstelle und der Slogan „Wir schlichten für Sie. Unabhängig und neutral.“ wurden offenbar von der Website der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kopiert und in betrügerischer Absicht verwendet, um Zahlungen von den Betroffenen zu erhalten. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat bereits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Weiterhin bittet die Schlichtungsstelle um Information, wenn man derartige Schreiben erhält.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in einer aktuellen Pressemitteilung der Schlichtungsstelle vom 18.05.2017.


IHK Niederbayern: Notgeschäftsführer gesucht

 

Die IHK Niederbayern führt seit dem Jahr 2005 eine Liste von Rechtsanwälten, die als mögliche Notgeschäftsführer für organlose Kapitalgesellschaften zur Verfügung zu stehen. Diese Liste soll nun aktualisiert werden.

 

Wenn Sie interessiert sind, bei handlungsunfähigen Kapitalgesellschaften, die dringende Rechtsgeschäfte zu erledigen haben, beziehungsweise bei insolvenz- und liquidationsrechtlichen Fragen Hilfe zu leisten, wenden Sie sich bitte hier an uns.


Verfahren zur Auswahl von Schiedsrichtern

In der Vergangenheit sind immer wieder Kolleginnen und Kollegen mit der Bitte an die RAK München herangetreten, in einer rechtlichen Auseinandersetzung einen Schiedsrichter zu benennen. In den zugrundeliegenden Fällen war von den Parteien zum Beispiel vertraglich vereinbart worden, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen und die Person des Schiedsrichters von der RAK München zu benennen sei. Die RAK München ist diesem Anliegen im Einzelfall nachgekommen und hat Kolleginnen und Kollegen als Schiedsrichter benannt. Bei dieser Benennung ist die RAK München jedoch darauf angewiesen, auf Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen zu können, die dazu bereit sind, als Schiedsrichter tätig zu werden.

Eine Arbeitsgruppe des Kammervorstands hat nunmehr ein Verfahren zur Auswahl von Schiedsrichtern durch die RAK München erarbeitet. Die Rechtsanwaltskammer München wird hierzu eine Liste von Kolleginnen und Kollegen führen, die für die Schiedsrichtertätigkeit in Betracht kommen und hierzu bereit sind.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste sind

  • das Einverständnis des Aufzunehmenden,
  • die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener und/oder Syndikusrechtsanwalt und
  • nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren, sei es als Schiedsrichter oder als Parteivertreter.

Ausreichend ist ebenfalls eine nachgewiesene umfangreiche Tätigkeit in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung im Anwaltsbereich.

Die Aufnahme von Kolleginnen und Kollegen in die Liste erfolgt durch das Präsidium der RAK München.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Schiedsrichter hat, kann sich an die Rechtsanwaltskammer München wenden, um in die Liste aufgenommen zu werden. Neben den Nachweisen für die oben genannten Voraussetzungen bitten wir zusätzlich um Angabe der Rechtsgebiete, in denen Sie tätig sind.


Meinungsaustausch mit den Freien Wählern

Vertreter des Präsidiums der RAK München haben sich Ende Mai mit Politikern der Freien Wähler getroffen. Auf der Agenda des Meinungs- und Gedankenaustauschs, an dem für die Landtagsfraktion der Freien Wähler MdL Peter Meyer und MdL Florian Streibl teilnahmen, standen unter anderem das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der elektronische Rechtsverkehr, die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten der Anwaltschaft, die Beteiligung der Anwaltschaft bei Richterwahlverfahren sowie die Ausstattung des Justizhaushalts im Hinblick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein weiteres Thema war zudem der Wunsch der Anwaltschaft, die Rechtsanwaltsgebühren linear alle vier Jahre anzupassen.

Bild: Rechtsanwaltskammer München


Soldan Moot Court – den Nachwuchs fördern!

Junge, ambitionierte Studentinnen und Studenten nachhaltig fördern, ihre praxisorientierte Ausbildung maßgeblich positiv beeinflussen und ihnen in diesem Zuge auch das Kammerwesen näherbringen – der Soldan Moot Court bietet dazu die ideale Gelegenheit.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Soldan Moot“, der in diesem Jahr bereits zum fünften Mal stattfindet, schlüpfen die Studierenden in die Rollen von Klägern und Beklagtenvertretern und verhandeln vor dem Landgericht einen zivilrechtlichen Prozess. Der zu verhandelnde Fall wirft auch berufsrechtliche Fragen und Probleme aus der anwaltlichen Praxis auf. Nachdem der Fall bekanntgegeben wurde, wird der Wettbewerb in drei Anlässe unterteilt: das Einreichen einer Klageschrift, die anschließende Vorlage einer Klageerwiderungsschrift sowie die finale, mündliche Verhandlung im Landgericht Hannover.

Die Bundesrechtsanwaltskammer ruft bundesweit alle Rechtsanwaltskammern dazu auf, den Soldan Moot Court zu unterstützen und so nicht nur mit herausragenden Studierenden in Kontakt zu treten, sondern auch eine Beziehung zu ihnen aufzubauen, die von einem späteren Praktikumsplatz bis hin zum späteren Partner reichen kann.

Für Ihr Engagement gibt es vielfältige Möglichkeiten

  • Zum einen werden Juroren gesucht, die die Schriftsätze hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und ihres Stils nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala bewerten. Als Juror haben Sie die Möglichkeit, das Grundverständnis der Studierenden von der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mitzuprägen und sie für die rechtsstaatliche Bedeutung ihres Berufes zu sensibilisieren.
  • Bei den mündlichen Verhandlungen können Sie außerdem in die Rolle des Richters schlüpfen, der die Verhandlung vor dem Landgericht Hannover leitet, oder als Juror die Plädierleistung der Studierenden bewerten. 
  • Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich als Mentor anzubieten und den Nachwuchs im Rahmen des Wettbewerbs fachlich und persönlich zu unterstützen.

Nutzen Sie die Chance auf diesen Dialog und die Zusammenarbeit mit den Studierenden, und beteiligen Sie sich aktiv am Soldan Moot!

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.soldanmoot.de.

Bild oben: mactrunk/iStock/Thinkstock