Jour fixe – Arbeitsgerichtsbarkeit

Im jüngsten Jour fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit am 15.03.2017 ging es unter anderem um die Themen Empfangsbekenntnisse, elektronischer Rechtsverkehr sowie die Einreichung von Schutzschriften.

Am Jour fixe teilgenommen haben neben dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Harald Wanhöfer sowie Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts, auch der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München, RA Dr. Thomas Weckbach, und RA Florian Kempter. Dabei wurden verschiedenste Themen behandelt. So soll es auf Anregung des Arbeitsgerichts eine Veranstaltung zwischen Anwaltschaft und Richterschaft zum gemeinsamen Austausch geben. Die erste Veranstaltung soll voraussichtlich im Juli stattfinden.

Weiterhin wurde das Thema Empfangsbekenntnisse behandelt. Am Arbeitsgericht kommt es in letzter Zeit wiederholt vor, dass Empfangsbekenntnisse erst mit erheblicher Zeitverzögerung an das Gericht zurückgesandt werden. Das Gericht bittet daher um zeitnahe Rücksendung, da ansonsten eine Zustellung per PZU erfolgen müsse.

Reibungslosen Übergang gewährleisten

Wie bereits berichtet, werden das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht voraussichtlich ab 01.10.2017 an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Seitens der Gerichte wird gebeten, etwaige Störungen oder Probleme schnellstmöglich zu kommunizieren, um einen reibungslosen Übergang gewährleisten zu können. Zudem ist die Einreichung von Schutzschriften beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht seit Anfang 2017 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Diese können nur noch in elektronischer Form beim Schutzschriftenregister eingereicht werden. Etwaige schriftlich eingereichte Schutzschriften könnten als unzulässig angesehen werden. Sie lösen nach der Schutzschriftenverordnung aber eine Gebühr aus, die der Antragsteller zu tragen hätte. Zwischen den Beteiligten besteht daher Einigkeit darüber, dass darauf zu achten ist, dass Schutzschriften nur beim Schutzschriftenregister eingereicht werden.

 

München, den 10.04.2017

FK/Wgr