Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Berufsrecht
Präsident Michael Then gab im Rahmen seines Berichts einen detaillierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Berufsrecht sowie über die Tätigkeit der Kammer. Hierbei erläuterte er insbesondere die Gesetzesänderungen, welche aufgrund der sogenannten kleinen BRAO-Reform eingefügt wurden. So wurden mit Wirkung zum 01.07.2018 sowohl die Briefwahl für den Kammervorstand gesetzlich geregelt als auch die Möglichkeiten der elektronischen Wahl geschaffen. Zudem wurde die Rechtsgrundlage für die Satzungsversammlung erstellt, die berufsrechtliche Verpflichtung einzuführen, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken. Mit der Entscheidung vom 26.10.2015 – AnwSt (R) 4/15 hatte der BGH die ursprüngliche Gesetzesgrundlage für eine solche Regelung als nicht ausreichend erklärt. Aufgrund dessen bestand ein dringender Regelungsbedarf. Darüber hinaus ging der Präsident unter anderem auf die vom Bundestag abgelehnten Vorschläge des Referentenentwurfs, die EU-Datenschutzgrundverordnung, den Bearbeitungsstand der Anträge auf Zulassung der Syndikusrechtsanwälte, die aktuelle Diskussion über die Selbstverwaltung und das Kammerwesen sowie den elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere die aktuellen Entwicklungen bezüglich des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), ein.
Darüber hinaus berichtete Then über die Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH und stellte hierbei vier Entscheidungen vor, an denen die Rechtsanwaltskammer München teilweise mittelbar oder unmittelbar beteiligt war.
- BGH, Urteil vom 20.06.2016 – AnwZ (Brfg) 26/14 zum Verbot der Verauslagung von Reparatur- und/oder Sachverständigen- und/oder Abschleppkosten für Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten
- BGH, Beschluss vom 04.02.2016, – StB 23/14 zum Schutz vor Telefonüberwachung bei Anbahnung des Mandats
- BGH, Beschluss vom 21.03.2017 – AnwZ (Brfg) 3/17 zur Zulässigkeit einer in den Kanzleiräumen betriebenen Immobilienverwaltung
- BGH, Urteil vom 20.06.2016 – AnwZ (Brfg) 10/15: Keine Fachanwaltsfortbildung durch Publikation auf eigener Homepage
Den Anträgen auf Änderung der Beitragsordnung sowie der Gebührenordnung hat die Kammerversammlung zugestimmt und die Änderungen beschlossen. Nähere Informationen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach im Fokus
Am Rande der Versammlung bestand zudem die Möglichkeit, zahlreiche Informationsstände zu besuchen, die praktische Themen rund um das beA behandelten. Vertreten waren unter anderem die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz sowie die Rechtsanwaltskammer München. Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen machten davon rege Gebrauch. Eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung der beA-Karten sowie der Anwendung des beA konnten so direkt beantwortet werden. Die Vertreter der Jus-IT berichteten über erste Erfahrungen der Justiz mit dem beA sowie über den Stand der E-Justice-Einführung. Am Stand der Rechtsanwaltskammer München konnte die für die Beantragung der beA-Karte erforderliche persönliche SAFE-ID erfragt werden, um im Anschluss die beA-Karte am Stand der Bundesrechtsanwaltskammer zu beantragen.
Der Präsident dankte den Mitgliedern des Kammervorstands für ihre geleistete Vorstandsarbeit sowie den über 500 ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die für die Aufgaben der Kammer bereitstehen. Anschließend erstattete Vizepräsident und Schatzmeister Rolf Pohlmann einen ausführlichen Bericht zum Haushalt 2016 und erläuterte zudem eingehend den wirtschaftlichen Hintergrund der Entwicklung des Kammervermögens. Ebenfalls präsentierte Vizepräsident Pohlmann den Haushaltsplan für das laufende Jahr. Nach Aussprache über die Berichte wurden dem Kammervorstand ohne Gegenstimme die Entlastung erteilt und die Mittel für das Geschäftsjahr 2017 mit überragender Mehrheit bewilligt.